Navigation und Service

Landgericht Kiel : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Landgericht Kiel: Zehn Jahre Freiheitsstrafe wegen Geiselnahme und Vergewaltigung

Das Landgericht Kiel hat einen Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Er hatte seine frühere Partnerin entführt und mit den beiden gemeinsamen Kindern in ein Flüchtlingscamp in Frankreich gebracht.

Letzte Aktualisierung: 26.05.2026

Bild des Eingangsbereiches der JVA Kiel. Zu sehen ist ein mehrstöckiges altes Gebäude mit vergitterten Außenfenstern und zwei großen Garagentoren.
JVA Kiel

Was ist passiert?
Nach Überzeugung des Landgerichts hatte der Mann monatelang versucht, seine frühere Partnerin zur Rückkehr zu bewegen. Schließlich entschloss er sich, eine Wiedervereinigung zu erzwingen. Gemeinsam mit seinem Bruder lauerte er am 28.11.2024 der Frau an einer Bushaltestelle in Damp auf, als sie mit den beiden gemeinsamen Töchtern im Alter von zwei und drei Jahren auf dem Weg zur Kindertagesstätte war. Der Mann stieß die Frau in den Kofferraum eines Fahrzeugs und fuhr mit ihr und den Kindern über die Niederlande und Belgien nach Frankreich. Während der Fahrt drohte er der Frau, sie oder die Kinder zu töten, wenn sie sich bemerkbar machen würde. Der Bruder verließ noch in Deutschland das Fahrzeug. In Frankreich brachte der Mann seine Ex-Partnerin zusammen mit den Kindern in ein Flüchtlingscamp in Calais, wo er sie insgesamt dreimal vergewaltigte. Am 02.12.2024 wurden die Frau und ihre Kinder von der französischen Polizei in Sicherheit gebracht und der Mann festgenommen. 

Wie hat das Gericht entschieden?
Das Landgericht Kiel verurteilte den Mann wegen Geiselnahme sowie wegen Vergewaltigung in fünf Fällen – davon zwei bereits vor der Entführung – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren.

Zugunsten des Mannes berücksichtigte das Gericht unter anderem, dass die Dauer der Geiselnahme und die erhebliche Ortsveränderung nicht von Beginn an geplant waren. Zu seinen Lasten wertete es insbesondere, dass er unter laufender Bewährung stand, nicht nur die Frau, sondern auch die beiden Kinder mitnahm und dass die Tat mit erheblichen Gefahren für die körperliche Unversehrtheit aller Betroffenen einherging.

Den Bruder des Mannes verurteilte das Landgericht wegen Beihilfe zur Geiselnahme zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zu seinen Gunsten sprach insbesondere, dass er nicht vorbestraft war und sich bereits nach kurzer Zeit von der weiteren Tatausführung distanziert hatte, indem er noch in Deutschland aus dem Auto ausgestiegen war. Zudem befand er sich zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits knapp 17 Monate in Untersuchungshaft.

Das Urteil des Landgerichts Kiel vom 27. April 2026 (Az.: P 5 Kls 598 Js 70521/24) ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

Ansprechpartner: Online-Redaktion@justiz.landsh.de

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Mastodon