Die Anklage vom 06.02.2026 wirft den Angeklagten vor, ihr wenige Monate altes Kind nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt zu haben, was über einen Zeitraum von ca. einem Monat zu erheblichem Leiden des Kindes und schließlich zum Tod geführt haben soll. Aufgrund der langen Leidenszeit sieht die Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal der Grausamkeit als verwirklicht an.
Die 6. Große Strafkammer hat die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (§ 203 StPO). Sie erachtet die Angeklagten hinsichtlich der Anklagevorwürfe sowie wegen tateinheitlicher schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen hinreichend verdächtig.
Die Hauptverhandlung beginnt am 17.03.2026 um 13:30 Uhr im Landgericht Itzehoe.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer eventuellen rechtskräftigen Verurteilung jede/r Angeklagte als unschuldig gilt.
Dr. Frederike Milhoffer
Pressesprecherin