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Landgericht Itzehoe : Thema: Gerichte & Justizbehörden

LG Itzehoe Pressemitteilung v. 8.6.2023 - Verfahren Brokstedt

Noch keine Eröffnung des Hauptverfahrens in dem Verfahren wegen des Geschehens im Regionalzug in Brokstedt


Letzte Aktualisierung: 09.06.2023

Aufgrund der aktuellen Berichterstattung und vieler darauf beruhender Presseanfragen stellt das Landgericht Itzehoe Folgendes klar:

In dem Verfahren wegen des Geschehens im Regionalzug in Brokstedt hat das Schwurgericht des Landgerichts Itzehoe noch nicht über die Frage entschieden, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Dementsprechend sind bislang noch keine Hauptverhandlungstermine anberaumt.

Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat Mitte April gegen einen Tatverdächtigen Anklage vor dem Schwurgericht des Landgerichts Itzehoe erhoben. Dem Angeschuldigten werden in der Anklage zwei Fälle des Mordes sowie vier Fälle des versuchten Mordes vorgeworfen. Auf die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Itzehoe vom 27.4.2023 wird verwiesen.

Nach Erhebung einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft bei Gericht prüft die zuständige Strafkammer mit der gebotenen Gründlichkeit und Zügigkeit, ob sie aufgrund der Anklage und der Aktenlage einen hinreichenden Tatverdacht bejaht. Hinreichender Tatverdacht ist gegeben, wenn eine Verurteilung in der Hauptverhandlung aufgrund der Aktenlage wahrscheinlich ist. Die Richter sind gemäß Artikel 97 Abs. 1 GG in ihren Entscheidungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Ist das Gericht nach der Prüfung überzeugt, dass ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, eröffnet es durch Beschluss das Hauptverfahren und beraumt Hauptverhandlungstermine an; andernfalls beschließt es, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen. In diesem sogenannten Zwischenverfahen befindet sich derzeit das Strafverfahren wegen des Geschehens im Regionalzug, weil die zuständige Schwurgerichtskammer gegenwärtig noch die Eröffnung des Hauptverfahrens prüft.

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer eventuellen rechtskräftigen Verurteilung jede/jeder Angeschuldigte als unschuldig gilt.


Dr. Frederike Milhoffer
Pressesprecherin

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