Das Landgericht bildet die ihm zugewiesenen Referendare aus. Die Zuweisung erfolgt nach entsprechender Bewerbung bei dem Oberlandesgericht in Schleswig.
Anträge für die Fortsetzung der Ausbildung nach dem Hochschulstudium sind an das Oberlandesgericht in Schleswig zu richten.
Informationen für Bewerber*innen finden Sie hier.
Das Oberlandesgericht weist dann die Referendare/innen zum 01.02., 01.06. und 01.10. eines jeden Jahres den Landgerichten nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel zu.
Der Referent für die Referendarausbildung bei dem Landgericht begleitet die Referendare neben ihrer Ausbildung und teilt sie in der ersten Ausbildungsstation den Richtern am Landgericht oder an den zum Landgerichtsbezirk gehörenden Amtsgerichten zu, wo sie dann in der Regel eine Einzelausbildung erhalten. Die Ausbildung erfolgt im Zivil- und Strafbereich. Parallel sind Pflichtveranstaltungen zu absolvieren, diese sind in Arbeitsgemeinschaften aufgeteilt. Den Referendaren werden außerdem beim Landgericht Flensburg freiwillige Klausurenkurse angeboten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgeschäftsstelle des Landgerichts Flensburg.
Telefon: 0461 89-422
E-Mail: Verwaltung@LG-Flensburg.LandSH.de
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten für Rechtsreferendare des Oberlandesgerichts in Schleswig.