Einstellung von Richterinnen und Richtern
In Schleswig-Holstein stellt das Ministerium für Justiz und Gesundheit zentral die Richterinnen und Richter ein. Anders als in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden für die Arbeitsgerichtsbarkeit die Stellen für Richterinnen und Richter auf Probe bundesweit ausgeschrieben. Aussagekräftige Bewerbungen sind zu richten an das
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Die Auswahl stimmt das Ministerium mit dem Landesarbeitsgericht und dem Ausschuss gemäß § 18 ArbGG ab.
Über die Besetzung von Planstellen für Richterinnen und Richter auf Lebenszeit entscheidet das Ministerium nach einer Wahl durch einen Richterwahlausschuss.
Weitere Informationen zur Einstellung von Richterinnen und Richtern in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und deren Einarbeitung finden Sie auf der Homepage des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.