Das Arbeitsgericht Neumünster wird zum 30. November 2026 geschlossen. Für dessen Bezirk ist ab dem 1. Dezember 2026 das Arbeitsgericht Kiel (Gerichtshaus Kiel, Deliusstraße 22, 24114 Kiel) zuständig. Die beim Arbeitsgericht Neumünster Beschäftigten werden zum Arbeitsgericht Kiel versetzt. Die in Neumünster betriebenen Gerichtsverfahren werden vor dem Arbeitsgericht Kiel automatisch fortgeführt.
Das Arbeitsgericht Elmshorn wird zum 28. Februar 2027 geschlossen. Ab dem 1. März 2027 werden in Itzehoe (Fachgerichtszentrum Lornsenplatz 1, 25524 Itzehoe) auswärtige Kammern des Arbeitsgerichts Lübeck eingerichtet. Diese werden für den bisherigen Gerichtsbezirk des Arbeitsgerichts Elmshorn zuständig sein. Die Beschäftigten wechseln von Elmshorn nach Itzehoe. Dort werden auch die bislang in Elmshorn eingegangenen Verfahren fortgesetzt.
Geplant ist, dass der Gerichtstag Meldorf des Arbeitsgerichts Elmshorn bereits zum 31. Dezember 2026 entfällt und die dort anhängigen Verfahren zunächst in Elmshorn und dann in Itzehoe fortgeführt werden.
Das Arbeitsgericht Flensburg wird zum 30. April 2027 in das Arbeitsgericht Kiel als auswärtige Kammern Flensburg integriert, verbleibt aber in neuer Struktur am bisherigen Ort. Es ist geplant, dass der Gerichtstag Husum unverändert bestehen bleibt.
Die erforderlichen logistischen Arbeiten in den Gerichten werden im Hintergrund laufen. Die Rechtsprechung soll trotz der weitgehenden Veränderungen möglichst reibungslos und ohne große Unterbrechungen fortgesetzt werden.