Die Aufgaben des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein gliedern sich in zwei Bereiche: Zum einen die Rechtsprechung, zum anderen die Verwaltung und Dienstaufsicht für die Arbeitsgerichtsbarkeit.
Rechtsprechung
Im arbeitsgerichtlichen Instanzenzug wird das Landesarbeitsgericht mit seinen fünf Kammern als zweite Instanz tätig. Es entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte.
Verwaltung und Dienstaufsicht
Das Landesarbeitsgericht ist für die Verwaltungsangelegenheiten der Arbeitsgerichtsbarkeit im ganzen Land Schleswig-Holstein zuständig. Hierzu zählen u.a. die Personalverwaltung, die Verwaltung der Arbeitsmittel und die Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Die Verwaltung untersteht dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts. Dieser übt auch die Dienstaufsicht aus.