Strukturreform in der Arbeitsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein
Die beschlossene Reform der Arbeitsgerichtsstruktur in Schleswig-Holstein nimmt konkrete Formen an:
- Das Arbeitsgericht Neumünster wird zum 30. November 2026 geschlossen. Für dessen Bezirk ist ab dem 1. Dezember 2026 das Arbeitsgericht Kiel (Gerichtshaus Kiel, Deliusstr. 22, 24114 Kiel) zuständig. Die beim Arbeitsgericht Neumünster Beschäftigten werden zum Arbeitsgericht Kiel versetzt. Die in Neumünster betriebenen Gerichtsverfahren werden vor dem Arbeitsgericht Kiel automatisch fortgeführt.
- Das Arbeitsgericht Elmshorn wird zum 28. Februar 2027 geschlossen. Ab dem 1. März 2027 werden in Itzehoe (Fachgerichtszentrum Lornsenplatz 1, 25524 Itzehoe) auswärtige Kammern des Arbeitsgerichts Lübeck eingerichtet. Diese werden für den bisherigen Gerichtsbezirk des Arbeitsgerichts Elmshorn zuständig sein. Die Beschäftigten wechseln von Elmshorn nach Itzehoe. Dort werden auch die bislang in Elmshorn eingegangen Verfahren fortgesetzt.
- Geplant ist, dass der Gerichtstag Meldorf des Arbeitsgerichts Elmshorn bereits zum 31. Dezember 2026 entfällt und die dort anhängigen Verfahren zunächst in Elmshorn und dann in Itzehoe fortgeführt werden.
- Das Arbeitsgericht Flensburg wird zum 30. April 2027 in das Arbeitsgericht Kiel als auswärtige Kammern Flensburg integriert, verbleibt aber in neuer Struktur am bisherigen Ort. Es ist geplant, dass der Gerichtstag Husum unverändert bestehen bleibt.
Die erforderlichen logistischen Arbeiten in den Gerichten werden im Hintergrund laufen. Die Rechtsprechung soll trotz der weitgehenden Veränderungen möglichst reibungslos und ohne große Unterbrechungen fortgesetzt werden.
Örtliche Zuständigkeit
Stadt Flensburg, Kreis Schleswig-Flensburg, Kreis Nordfriesland
Adresse Arbeitsgericht Flensburg
Der Kommunikationsweg über E-Mail steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Per E-Mail können in gerichtlichen Verfahren weder Anträge noch Schriftsätze rechtswirksam eingereicht werden.
Wichtiger Hinweis für Rechtsanwälte und Notare:
Die SAFE-ID des Arbeitsgerichts Flensburg lautet wie folgt:
govello-1237897458657-000166829
Die elektronische Einreichung von Schriftsätzen und deren Anlagen in Arbeitsgerichtssachen ist für Rechtsanwälte, Notare, Behörden und bestimmte juristische Personen verpflichtend. Eine Einreichung per Fax oder Papier ist für diese nicht mehr möglich. Privatpersonen können weiterhin per Fax und Papier mit den Gerichten kommunizieren.
Informationen über den elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie hier.
Gerichtstag Husum
Die Sitzungen der Kammer 3 werden im Amtsgericht Husum, Theodor-Storm-Straße 5, 25813 Husum, durchgeführt. Dort unterhält das Arbeitsgericht keine Rechtsantragstelle.
Gerichtsleitung
Direktorin des Arbeitsgerichts: Carla Evers-Vosgerau
Geschäftsleiterin: Justizamtfrau Christina Sörensen, Tel.: +49 461 89-383
Öffnungszeiten des Gerichts
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Sollten Sie die Rechtsantragstelle des Gerichts in Anspruch nehmen wollen, beachten Sie bitte die gesonderten Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle (Montag bis Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr).
Weitere Informationen finden Sie im folgenden Abschnitt "Rechtsantragstelle".
Außerhalb der regulären Dienstzeiten (montags bis donnerstags 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr beziehungsweise freitags 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr) wird der Posteingang, unabhängig von der Einreichungsart, nicht überwacht.
Eilbedürftige Anträge im Rahmen eines Arbeitskampfes sind telefonisch anzukündigen, da sie sonst nicht bearbeitet werden. Die Kontaktaufnahme kann über die Geschäftsleitung erfolgen.
Rechtsantragstelle
Die in den Rechtsantragstellen tätigen Rechtspflegerinnen beziehungsweise Rechtspfleger sind dem rechtsuchenden Publikum bei der Aufnahme von Klagen und sonstigen Anträgen behilflich.
Eine Rechtsberatung findet nicht statt. Sollten Sie eine rechtliche Beratung wünschen,können Sie diese über das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder anwaltlich Unterstützung in Anspruch nehmen.
Bürgertelefon
Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle
Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Grundsätzlich erfolgt eine Publikumsbearbeitung nach Terminvergabe
Terminvereinbarung Justiztermine
Sollten Sie selbst einen konkreten Antrag einreichen wollen, finden Sie auf der Homepage des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein Vordrucke nebst Ausfüllhinweisen.
Vordrucke Klage
Sofern der Klageantrag einer Frist unterliegt (zum Beispiel im Falle einer Kündigung), kann telefonisch auch kurzfristig am gleichen Tag ein Termin vergeben werden.
Tel. +49 461/89-0
Klagen und sonstige Anträge können auch bei den Rechtsantragstellen örtlich unzuständiger Arbeitsgerichte aufgegeben werden. Diese werden dann an das zuständige Gericht weitergeleitet. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie dann die Dauer des Postweges einkalkulieren müssen. Wenn Sie Fristen einhalten müssen, werden diese erst mit Eingang der Klage oder des sonstigen Antrages bei dem zuständigen Gericht gewahrt.
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan
Den aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplan finden Sie hier:
GVP Richterdienst 2026 (odt, 51KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Richterlicher GVP 2026 - Nachtrag (PDF, 29KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Datenschutz
Hier finden Sie aktuelle Datenschutzhinweise für die Arbeitsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein. Grundlage ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung:
Datenschutzhinweise für E-Mail-Kontakt in der Arbeitsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein
(PDF, 7KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Hinweise zur Datenverarbeitung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren in der Arbeitsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein
(docx, 23KB, Datei ist nicht barrierefrei)