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Jugendanstalt Schleswig : Thema: Ministerien & Behörden

Aufgaben des Vollzugs

Die Jugendstrafe ist ein Freiheitsentzug, der von einer Richterin oder einem Richter verhängt und in einer Jugendstrafanstalt vollzogen wird.

Zuständigkeit

Die Jugendanstalt Schleswig ist zuständig für die Vollstreckung von Jugendstrafen vom 14. bis zum 24. Lebensjahr und Untersuchungshaft bis zum 21. Lebensjahr.

Personal

In der Jugendanstalt Schleswig sind insgesamt 100 Bedienstete beschäftigt, davon 29 Frauen.

Organisation

Die Jugendanstalt Schleswig verfügt über eine ganzheitliche Organisationsstruktur. Das sogenannte Abteilungsleitersystem untergliedert die Anstalt in kleine Funktionseinheiten.

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