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Jugendanstalt Schleswig : Thema: Ministerien & Behörden

Zuständigkeit

Die Jugendanstalt Schleswig ist zuständig für die Vollstreckung von Jugendstrafen vom 14. bis zum 24. Lebensjahr und Untersuchungshaft bis zum 21. Lebensjahr.

Letzte Aktualisierung: 10.04.2015

Das Durchschnittsalter der Inhaftierten beträgt ca. 20 Jahre.

Ab dem 01.02.2020 werden alle Zugänge von Jugendlichen und Heranwachsenden für den Vollzug der Jugendstrafe und der Untersuchungshaft wieder in der Jugendanstalt Schleswig, Königswiller Weg 26, 24837 Schleswig aufgenommen und nicht mehr in der Justizvollzugsanstalt Neumünster.

Nach der Anhörung mit der Abteilungsleitung werden mit dem Gefangenen die schulischen, beruflichen und therapeutischen Maßnahmen während seiner Inhaftierung erörtert.In einer Vollzugsplankonferenz wird anschließend darüber entschieden, ob die Einrichtung in Schleswig, oder die Unterbringung in der Jugendabteilung der JVA Neumünster, für den Gefangenen am besten geeignet ist. Die Vollzugsplankonferenz setzt sich zusammen aus den Vollzugsleitungen, Vollzugsabteilungsleitungen, Psychologen, Lehrern und weiteren pädagogischen Fachkräften.

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Jugendanstalt Schleswig