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Jugendanstalt Schleswig : Thema: Ministerien & Behörden

Briefverkehr mit Gefangenen

Nach § 51 Jugendstrafvollzugsgesetz (JstVollzG) haben Gefangene das Recht, auf eigene Kosten Schreiben abzusenden und zu empfangen. Briefe können in unbegrenzter Anzahl empfangen und versendet werden.

Pakete

Gefangene dürfen Pakete zur Haftraumausstattung empfangen. Sie können Ihre Pakete per Post zusenden oder persönlich abgeben.

Besuch

Nachstehend finden sie die aktuellen Besuchsregelungen der Jugendanstalt.

Geldeinzahlungen

Für ihre Angehörigen führt die Jugendanstalt Schleswig ein Konto, auf das Sie Einzahlungen leisten können.

Telefonate

Strafgefangenen kann gestattet werden, auf eigene Kosten Telefongespräche zu führen. Eingehende Gespräche können leider nicht vermittelt werden.

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