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Jugendanstalt Schleswig : Thema: Ministerien & Behörden

Besuch

Nachstehend finden sie die aktuellen Besuchsregelungen der Jugendanstalt.

Letzte Aktualisierung: 09.05.2023

Die Besuche sind ab dem 15.05.2023 wie folgt geregelt:

 

  1. Allgemeines

Der Besuch findet jeweils Mittwoch und Freitag von 11:00-19:00 Uhr (letzter Einlass 18:30 Uhr), sowie an jedem 1. und 3. Samstag von 09:00-11:00 Uhr statt.

Einzel-Besuche finden jeweils Montag bis Freitag von 08:00-18:00 Uhr statt.

Der Besuch erfolgt nur nach vorheriger beantragter Anmeldung der Gefangenen.

Die Besuchszeit beträgt mindestens 30 Minuten und kann bei freien räumlichen Kapazitäten im Rahmen des JStVollzG/UVollzG verlängert werden.

 Der Gefangene kann pro Besuch zwei Besucher und 2 Kinder (bis 14 Jahre) empfangen.

Kinder können die durch die JA Schleswig vorgehaltenen Spielzeuge benutzen.

 

  1. Antragsverfahren

Der Gefangene beantragt schriftlich einen Besuchstermin.

Enthalten sein muss der Name des Besuchers, das Verwandtschaftsverhältnis, Angaben zu Kindern, ein Wunschtermin (Datum/Zeit) und ein Ausweichtermin.

 

  1. Ablauf

Die Besucher erscheinen pünktlich 15-Minuten vor Besuchsbeginn an der Pforte. Einlass erhält, wer angemeldet ist und sich entsprechend ausweisen kann. Zusätzlich anwesende Personen dürfen nicht im Pfortenbereich warten.

Nach der Registrierung gehen die Besucher in den Warteraum und werden nach der Kontrolle auf verbotene Gegenstände in den Besuchsraum gebracht.

Die Besucher werden nach dem Besuch zur Pforte gebracht und verlassen nach Rückgabe der Ausweispapiere die Jugendanstalt.

 

Die Anstaltsleiterin

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