Kontaktinformationen des Amtsgerichts Pinneberg
Anschrift
Die reguläre Anschrift des Amtsgerichts Pinneberg lautet wie folgt:
Bahnhofstraße 17
25421 Pinneberg
Bitte beachten Sie, dass das Amtsgericht Pinneberg umgezogen und derzeit nur in den folgenden Außenstellen erreichbar ist:
Zivilabteilung, Familienabteilung, Betreuungsabteilung, Vollstreckungs- und Versteigerungsabteilung, Strafabteilung, Rechtsantragstelle, Beratungshilfe, Hinterlegungsstelle, Verwaltung:
Amtsgericht Pinneberg - Außenstelle
Osterbrooksweg 42 + 44
22869 Schenefeld
Nachlassabteilung, Registerabteilung, Grundbuchamt, Insolvenzabteilung:
Amtsgericht Pinneberg - Außenstelle
Pascalkehre 1
25451 Quickborn
Verhandlungstermine finden seit dem 04.07.2022 ausschließlich in der Außenstelle in Schenefeld statt.
Hinweise zur Verkehrsanbindung der Außenstellen
Die Außenstelle des Amtsgerichts Pinneberg in Quickborn ist etwa 100 m von der Bushaltestelle Pascalkehre und circa 1 km über den Straßenzugang Friedrichsgaber Straße / L 76 von dem Autobahn-Anschluss A7 Norderstedt Nord / Quickborn (Ausfahrt 21) entfernt.
Die Außenstelle des Amtsgerichts Pinneberg in Schenefeld ist etwa 100 m von der Bushaltestelle Hasselbinnen entfernt und mit dem PKW über die L 103 und die Altonaer Chaussee erreichbar.
Sprech- und Öffnungszeiten
Sprechzeiten allgemein:
Montag bis Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Abweichende Sprechzeiten der jeweiligen Abteilungen:
Sofern es je nach Abteilung abweichende Sprechzeiten gibt, erfahren Sie diese bei den Informationen über die jeweilige Abteilung unter dem Menüpunkt Aufgaben des Gerichts.
Gerichtstage auf Helgoland im Jahr 2024
Für das Geschäftsjahr 2024 sind fünf Gerichtstage auf der Insel Helgoland festgesetzt. Während der Gerichtstage ist das Gericht regelmäßig mittwochs von 17:00 bis 18:00 Uhr und donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 17:00 bis 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses zu erreichen, also jeweils am:
- 17. und 18.01.2024
- 13. und 14.03.2024
- 15. und 16.05.2024
- 24. und 25.07.2024
- 16. und 17.10.2024
Telefon und Fax
Telefon: 04101 503-0
Telefax: 04101 503-262
E-Mail
Bitte beachten Sie, dass Sie Anträge oder Schriftsätze in gerichtlichen Verfahren nicht rechtswirksam und nicht fristwahrend über das E-Mail-Postfach des Gerichts einreichen können. Reichen Sie diese bitte auf dem Postweg, per Telefax oder den Nachtbriefkasten des Gerichts ein. Alternativ können Sie mittels besonderer elektronischer Postfächer mit den Gerichten kommunizieren. Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Die Übermittlung von Klagen, Rechtsbehelfen oder sonstigen Schriftsätzen via E-Mail an das Gericht ist nicht rechtsgültig. Nutzen Sie das E-Mail-Postfach aus eigenem Interesse nur für allgemeine Anfragen. Vergewissern Sie sich im Vorfeld, ob Sie ihr Anliegen via E-Mail an das Gericht übermitteln dürfen. Anderenfalls könnten Sie wichtige Fristen versäumen.
Derzeit kann aus verwaltungsinternen Gründen nicht jede Anfrage über das E-Mail-Postfach per E-Mail beantwortet werden. Bitte geben Sie daher bei jeder Anfrage neben ihrer E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift an.
Nur für allgemeine Anfragen nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse:
verwaltung@ag-pinneberg.landsh.de
Besondere elektronische Postfächer
Besondere elektronische Postfächer stellen einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne der Prozessordnung dar. Kommunizieren Sie verschlüsselt mit den Gerichten über:
- Die Browseranwendung "Mein Justizpostfach". Diese steht hier zur kostenlosen Nutzung für Sie bereit. Die wichtigsten Schritte für die Einrichtung und Nutzung dieses Postfachs hat die Projektgruppe eJustizSH des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein in dieser Broschüre für Sie zusammengefasst.
- Das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO). Bitte beachten Sie, dass die Nutzung des eBO eine kostenpflichtige Software voraussetzt. Weitere Informationen zum eBO finden sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Privatpersonen nach § 173 Abs. 4 S. 1 ZPO dem elektronischen Empfang von Dokumenten für jedes Verfahren gesondert zustimmen müssen.
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach
Empfehlungen für die Kommunikation mit E-Akten-Gerichten
Verfahrensakten werden in Schleswig-Holstein zunehmend als E-Akte geführt. Ab Ende 2024 betrifft dies für die Amts- und Landgerichte alle Verfahren mit Ausnahme der Straf- und Bußgeldverfahren, der Verfahren über den Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen in der Forderungsvollstreckung, die Insolvenztabellen in insolvenzgerichtlichen Verfahren, Nachlasssachen, die Verfahren vor dem Richterdienstgericht und Verfahren in Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen.
Anwälte und Anwältinnen können dabei helfen, eine schnelle und reibungslose Übernahme ihrer Schriftsätze in die E-Akte zu gewährleisten, Dies beginnt mit der Aufteilung von Dokumenten und der Wahl der Dateinnamen. Die wichtigsten Schritte hat die Projektgruppe eJustizSH des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein in dieser Broschüre für Sie zusammengefasst.
Online-Terminbuchung
Für einzelne Dienstleistungen können Sie Termine hier online buchen.
Kontaktformular
Bitte beachten Sie, dass Sie Anträge oder Schriftsätze in gerichtlichen Verfahren nicht rechtswirksam und nicht fristwahrend über das Kontaktformular des Gerichts einreichen können. Reichen Sie diese bitte auf dem Postweg, per Telefax oder den Nachtbriefkasten des Gerichts ein. Alternativ können Sie mittels besonderer elektronischer Postfächer und De-Mail mit den Gerichten kommunizieren. Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite.
Die Übermittlung von Klagen, Rechtsbehelfen oder sonstigen Schriftsätzen via Kontaktformular an das Gericht ist nicht rechtsgültig. Nutzen Sie das Kontaktformular aus eigenem Interesse nur für allgemeine Anfragen. Vergewissern Sie sich im Vorfeld, ob Sie ihr Anliegen via Kontaktformular an das Gericht übermitteln dürfen. Anderenfalls könnten Sie wichtige Fristen versäumen.
Derzeit kann aus verwaltungsinternen Gründen nicht jede Anfrage über das Kontaktformular per E-Mail beantwortet werden. Bitte geben Sie daher bei jeder Anfrage neben ihrer E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift an.
Das Kontaktformular finden Sie hier.