Foto- Film- und Tonaufnahmen sind während einer Gerichtsverhandlung nach § 169 S. 2 GVG verboten. Das Mitführen von Geräten zur Film-, Ton- und Fotoberichterstattung ist nicht erlaubt (Ziffer A Nummer 3 der "Richtlinien zur Ausübung des Hausrechtes" vom 31. Mai 2011).
Es besteht die Möglichkeit, Aufnahmen außerhalb der Verhandlung (also vor dem Aufruf der Sache und nach dem Schluss der Sitzung sowie in Verhandlungspausen) und das Mitführen der Geräte zur Fertigung von Film-, Ton- und Fotoberichterstattung genehmigen zu lassen.
Für Aufnahmen im Sitzungssaal ist die Einwilligung derjenigen Gerichtsperson erforderlich, die die Verhandlung leitet.
Unabhängig davon sind die Vorschriften des Kunsturhebergesetzes zu beachten. Zum Beispiel dürfen bei der Veröffentlichung von Bildnissen Personen grundsätzlich nur als Beiwerk neben einer Örtlichkeit erscheinen (vergleiche § 23 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes).
Wenden sie sich hierzu vorab an die Pressestelle des Amtsgerichts Lübeck.
Pressesprecherin: Richterin am Amtsgericht Corinna Wiggers, Telefon 0451 371-1581.
Stellvertretender Pressesprecher: Richter am Amtsgericht Dr. Oliver Moosmann, Telefon 0451 371-1639.