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Amtsgericht Itzehoe : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen.

Letzte Aktualisierung: 29.11.2021

Zuständigkeit auf einen Blick

In Zwangsversteigerungs- und -verwaltungsangelegenheiten ist dasjenige Amtsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk das jeweilige Grundstück belegen ist.

Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen spezifisch

Kontaktinformationen auf einen Blick

Informationen zur allgemeinen Erreichbarkeit des Gerichts finden Sie hier.

Nähere Auskünfte beim Amtsgericht Itzehoe erhalten Sie unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Telefonisch: 04821 66-2456 oder 04821 66-2458
Per Fax: 04821 66-2371

Informationen und Gutachteneinsicht im Internet unter www.zvg.com. Eine Gutachteneinsicht erfolgt im Amtsgericht Itzehoe in Zimmer 137 während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag zwischen 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung.

Zwangsversteigerungen beim Amtsgericht Itzehoe

Allgemeine Informationen zu Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen

Zu den Aufgaben der Abteilung für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen zählt die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen von Schuldnerinnen und Schuldnern bzw. Eigentümerinnen und Eigentümern durch:

  • Zwangsversteigerung von Immobilien (privat und gewerblich genutzte Grundstücke, Eigentumswohnungen und Erbbaurechte)
  • Zwangsverwaltung der genannten Objekte
  • für Verfahren zur Aufhebung einer Gemeinschaft (Erbengemeinschaft oder gemeinschaftliches Eigentum von mehreren Personen) an Immobilien
  • für die Zwangsversteigerung von im Schiffsregister eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken

Häufige Fragen zu Zwangsversteigerungen

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt. Alle Versteigerungstermine können von jedermann – ob als Interessent oder als Zuschauer – besucht werden. Bietinteressenten wird empfohlen, vorab andere Versteigerungstermine zu besuchen, um vor Ersteigerung des Wunschobjekts eine ungefähre Vorstellung davon zu bekommen, wie ein solcher Termin abläuft bzw. ablaufen kann.

Eine Besichtigung der zu versteigernden Objekte ist grundsätzlich nur mit Zustimmung der Eigentümer möglich. Besichtigungstermine werden vom Amtsgericht weder durchgeführt noch organisiert oder vermittelt.

Weitere Informationen – auch zu Veröffentlichungen zu Zwangsversteigerungsverfahren – erhalten Sie unter www.zvg-portal.de sowie www.zvg.com.

Wichtige Hinweise für Bietinteressenten beim Amtsgericht Itzehoe

Die Zwangsversteigerungen von Immobilien finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt. Sämtliche Versteigerungstermine werden bereits zwei bis drei Monate vor dem Termin im Internet (www.zvg.com) und im Amtsblatt des Landes Schleswig-Holstein (Schleswig-Holsteinische Anzeigen) sowie ca. 5 Wochen vor dem Termin in der Tageszeitung (Samstagsausgabe der Norddeutschen Rundschau) sowie im Anzeigenblatt HALLO veröffentlicht.

Gebote können nur mündlich im Versteigerungstermin abgegeben werden.

Bieter müssen sich im Versteigerungstermin durch Vorlage eines gültigen Personalausweises o.ä. ausweisen; Firmenvertreter müssen zusätzlich zum Nachweis ihrer Vertretungsberechtigung einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums vorlegen.

Wer nicht zum Termin erscheinen und deshalb nicht persönlich mitbieten kann, kann sich vertreten lassen; im Termin ist dann eine notariell beglaubigte Bietungsvollmacht vorzulegen.

Auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten ist für ein Gebot Bietsicherheit zu leisten. Die Sicherheitsleistung beträgt 10 % des festgesetzten Verkehrswertes. Die Sicherheit muss sofort erbracht werden.

Arten der Sicherheitsleistung:

  • Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sind und von einem zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und im Inland zahlbar sind.
  • Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft.
  • Überweisung nur auf nachstehend aufgeführtes Konto des Finanzverwaltungsamtes Schleswig-Holstein, wenn der Betrag der Landeskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Bitte beachten Sie, dass es erfahrungsgemäß ca. 10 Tage dauert, bis das Gericht von der Landeskasse Nachricht über die erfolgte Einzahlung erhält. Die Rückzahlung (wenn Sie nicht Meistbietender werden oder der Termin ausfällt) wird ebenfalls ca. bis zu 10 Tage dauern.

    Konto des Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein nur für Bietsicherheiten:
    Bundesbank Hamburg, BLZ: 200 000 00, Kto.-Nr.: 20201521
    BIC: MARKDEF1200, IBAN: DE422 000 0000 0020 201521
    Bitte angeben: Aktenzeichen (28 K .....) Bietsicherheit.

    Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
    Wenn die Sicherheitsleistung nicht erbracht werden kann, muss das Gebot zurückgewiesen werden.
  • Die Aufhebung eines Versteigerungstermins wird nicht bekannt gemacht. Es empfiehlt sich daher zur Vermeidung unnötiger Kosten, vor einem Termin beim Amtsgericht nachzufragen. ob eine Terminsaufhebung erfolgt ist. Eine Garantie ist dies allerdings nicht, da eine Aufhebung auch noch kurz vor oder im Versteigerungstermin erfolgen kann.
  • Eine Besichtigung des Objektes ist grundsätzlich nur mit Zustimmung der Eigentümer möglich. Besichtigungstermine werden vom Amtsgericht nicht durchgeführt.
  • Zur Verteilung des baren Versteigerungserlöses setzt das Vollstreckungsgericht einen besonderen Verteilungstermin an, der ca. 1 Monat nach dem Versteigerungstermin stattfindet. In diesem Termin ist das Bargebot bzw. restliches Bargebot zuzüglich 4 % Zinsen darauf für die Zeit zwischen Zuschlagserteilung und Verteilung fällig. Wenn Sie das Bargebot bereits früher beim Amtsgericht Itzehoe unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme hinterlegen, entfällt insoweit die Verzinsungspflicht. Die Hinterlegung kann beim hiesigen Amtsgericht beantragt werden.

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