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Amtsgericht Husum : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Gerichtsvollzieherinnen/Gerichtsvollzieher

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern.

Letzte Aktualisierung: 29.11.2021

Zuständigkeit auf einen Blick

Für die Zuständigkeit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher kommt es regelmäßig auf den Wohnsitz der Schuldnerin oder des Schuldners im Zeitpunkt der Auftragserteilung an.

Gerichtsvollzieher spezifisch

Kontaktinformationen auf einen Blick

Informationen zur allgemeinen Erreichbarkeit des Gerichts finden Sie hier.

Gerichtsvollzieher

Allgemeine Informationen zu Gerichtsvollzieherinnen, Gerichtsvollziehern und der Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind Beamtinnen und Beamte, die mit Vollstreckungen, aber auch mit Zustellungen und Ladungen betraut sind. Diese sind unter anderem für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen, die Abnahme der Vermögensauskunft, der Durchführung von Zustellungen sowie für die Durchsetzung von Räumungs- und Herausgabeansprüchen zuständig.

Auskunftsgesuche und Vollstreckungsaufträge sind an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts zu richten. Ein Anwaltszwang herrscht im Vollstreckungsverfahren nicht. Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist ein vollstreckbarer Schuldtitel wie z.B. ein Vollstreckungsbescheid, ein Urteil oder auch ein Kostenfestsetzungsbeschluss.

Die Zuständigkeit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ist im Geschäftsverteilungsplan für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts geregelt. Es ist jeweils eine bestimmte Gerichtsvollzieherin oder ein bestimmter Gerichtsvollzieher für einen Bezirk zuständig.

Formularzwang für Vollstreckungsaufträge

Für Vollstreckungsaufträge an die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher besteht Formularzwang (§ 753 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 1 GVFV). Formlos gestellte Anträge werden zurückgewiesen.

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