Anfahrtsinformationen
Ihr Weg zum Amtsgericht Eutin
Mit der Bahn
DB Bahnhof Eutin, von dort in ca. 15 min durch die Fußgängerzone zu Fuß zum Amtsgericht. Der Bahnhof Eutin befindet sich auf der Bahnstrecke Kiel-Lübeck, so dass eine regelmäßige halbstündige Anbindung besteht.
Mit dem Auto
Eutin liegt an der Bundesstraße 76 zwischen Kiel/Plön und der Abfahrt Nr. 15 (Eutin) der Autobahn 1.
Folgen Sie an jeder der nach Eutin führenden Ausfahrten der B76 der Beschilderung "Amtsgericht" bzw. "Schloss/Kreisverwaltung". Das Amtsgericht befindet sich zwischen dem Eutiner Schloss und dem Gebäude der Kreisverwaltung direkt am Schlosspark. Bitte beachten Sie, dass der Jungfernstieg eine Einbahnstraße ist und das Amtsgericht Eutin nur über die Lübecker Straße und den Schlossplatz angefahren werden kann.
Es sind nicht ausreichend Parkplätze vorhanden, so dass für die Parkplatzsuche ausreichend Zeit einzuplanen ist. Öffentliche Parkplätze stehen u.a. am Parkplatz "Berliner Platz", in der Straße Jungfernstieg und hinter dem Eutiner Schloss zur Verfügung. Sie erreichen das Amtsgericht Eutin dann in ca. 10 Gehminuten.
Es besteht ein Behindertenparkplatz vor dem Eingang des Amtsgerichts.