Messerangriff im Hamburger Hbf.: Unser Beitrag zur Aufklärung!
Im Mai 2025 wurden im Hamburger Hauptbahnhof 18 Menschen bei einem Messerangriff teils lebensgefährlich verletzt. Bereits im Januar 2025 war die Beschuldigte im Bezirk des Landgerichts Lübeck auffällig geworden. Was ist dort genau passiert?
Am 5. Januar 2025, also mehrere Monate vor den Ereignissen in Hamburg, soll die Beschuldigte ihre Eltern im Kreis Stormarn mit einem spitzen Gegenstand angegriffen und ihren Vater dabei verletzt haben.
Wie haben die Behörden und Gerichte reagiert?
Unmittelbar nach dem Vorfall wies eine Amtsärzt*in die Beschuldigte in eine geschlossene psychiatrische Klinik ein. Am Folgetag bestätigte das Amtsgericht Ahrensburg diese Entscheidung. Am 24. Januar erließ das Amtsgericht Ahrensburg einen weiteren Unterbringungsbeschluss - auch um hiermit eine Behandlung zu ermöglichen. Bis zu der der Beschuldigten vorgeworfenen Tat in Hamburg im Mai ergingen dann in- und außerhalb Schleswig-Holsteins eine Reihe weiterer gerichtlicher Maßnahmen, bis die Betroffene schließlich mutmaßlich aus einer niedersächsischen Klinik entlassen wurde. Am Folgetag kam es zu der Tat in Hamburg.
Was hat das Landgericht Lübeck damit zu tun?
Parallel zu den oben dargestellten Abläufen hatte die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Unterbringung der Beschuldigten in einer anderen, nämlich einer forensischen Klinik gestellt. Diesen Antrag wies zunächst das Amtsgericht und sodann das Landgericht Lübeck am 23. Januar 2025 in zweiter Instanz zurück. Zur Begründung führte die Kammer des Landgerichts u.a. aus, dass die Unterbringung auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in einer forensischen Klinik „nur als letztes Mittel in Betracht“ komme, „wenn (therapeutische und sichernde) Maßnahmen außerhalb des Maßregelvollzugs keinen ausreichend zuverlässigen Schutz“ böten. Hier sei Unterbringung außerhalb der forensischen Klinik aber ausreichend und daher vorrangig. Tatsächlich wurde am Folgetag vom Amtsgericht die weitere Unterbringung angeordnet (vgl. oben).
Hintergrundinformation: Was ist eine „forensische Klinik“? Eine forensische Klinik ist eine Einrichtung zur Behandlung psychisch erkrankter Straftäter. Eine derartige Einrichtung befindet sich zum Beispiel in Neustadt i.H.. Eine Einweisung in „die Forensik“ kommt nach dem Gesetz regelmäßig nur aufgrund eines Urteils in Betracht. Vor einem Urteil kann nur in Ausnahmefällen eine Einweisung dorthin erfolgen. So sagt es § 126a StPO. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss die Einweisung schon vor einem Urteil dabei letztes Mittel sein - d.h. alle anderen Mittel müssen ausgeschöpft sein. Zu den milderen Mitteln gehört bei Gefahr auch die Sicherung der Beschuldigten in einer „normalen“ geschlossenen Psychiatrie.
Hätte die Tat in Hamburg verhindert werden können, wenn das Landgericht anders entschieden hätte?
Auch wenn das Landgericht die Beschuldigte (und entgegen der obigen Begründung) in die forensische Klinik eingewiesen hätte, wäre sie dort nicht „automatisch“ bis Mai und darüber hinaus geblieben. Das Gesetz schreibt vor, dass die vorläufige Unterbringung aufzuheben ist, wenn nicht mehr festgestellt werden kann, dass von der Person eine Gefahr ausgeht. Die vorläufige Unterbringung in der „Forensik“ unterscheidet sich insoweit also nicht von der vorläufigen Unterbringung in einem anderen Krankenhaus. Um die Frage beantworten zu können, müsste man also wissen, wie der (hypothetische) Aufenthalt der Beschuldigten, z.B. in Neustadt i.H., verlaufen wäre, z.B. ob eine Behandlung angeschlagen wäre und ob die für den Verbleib Verantwortlichen dann die Situation im Mai anders eingeschätzt hätten als die Ärzt*innen in Niedersachsen.
Abschließender Hinweis: Es gibt bisher keine rechtskräftige Verurteilung der Beschuldigten. Es gilt die Unschuldsvermutung!
Hinweis zur Verwendung von Cookies
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: