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Thema : Verkehr (Sicherheit)

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr - Bildung einer Rettungsgasse

Bei Unfällen auf der Autobahn sind alle Verkehrsteilnehmenden angehalten, eine Rettungsgasse zu bilden. Seit 2017 gelten hierfür vereinfachte Regeln.

Letzte Aktualisierung: 11.01.2022

Das Bilden einer Rettungsgasse ist wesentliche Voraussetzung dafür, dass Rettungskräfte schnell zum Einsatzort kommen und Menschenleben gerettet werden können. Viele Verkehrsteilnehmer denken jedoch nicht immer an die Bildung einer Rettungsgasse oder sind unsicher, wie man das genau macht. Deswegen gelten seit 2017 vereinfachte Regeln.

Und so geht’s

Egal ob zwei oder mehr Fahrstreifen: Die Rettungsgasse ist immer zwischen dem äußersten linken und dem direkt rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden. Das heißt: Alle Fahrzeuge auf der Spur ganz links weichen nach links aus, alle anderen nach rechts - dafür kann auch der Standstreifen genutzt werden. Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sogar schon zum Stehen kommen, müssen die Verkehrsteilnehmenden für die Durchfahrt von Polizei-, Rettungs- oder Hilfsfahrzeugen eine Rettungsgasse bilden.

Spürbare Sanktionen

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit spürbaren Sanktionen rechnen. Seit der am 9. November 2021 in Kraft getretenen Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) werden sowohl das Nichtbilden einer Rettungsgasse als auch die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse in gleicher Weise verfolgt und geahndet. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Außerdem ist als Folge dieser Sanktionen die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister vorgesehen.

Weiterführende Links

Mehr Informationen zur Rettungsgasse und zum Bußgeldkatalog vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr gibt es hier:

Kampagne "Runter vom Gas"

Bußgeldkatalog

Rettungsgasse im Video erklärt

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