Bei Bootstransporten zwischen Winterlager und Wasserliegeplätzen werden vielfach nicht zum Straßenverkehr zugelassene Anhänger mit Zugmaschinen (Traktoren) eingesetzt, die mit einem 6-km/h-Schild gekennzeichnet sind. Aber auch Bootsanhänger, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht übersteigt, müssen den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO entsprechen. Es sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen erreichbar.
Genauere Hinweise zur Verkehrssicherheit bei Bootstransporten auf öffentlichen Straßen in Schleswig-Holstein in Bezug auf technische Ausstattung der Fahrzeuge, Ladung und Zulassung finden Sie hier:
Merkblatt für Bootstransporte auf öffentlichen Straßen in Schleswig-Holstein
(PDF, 145KB, Datei ist barrierefrei)
Allgemeinverfügung für Bootstransporte mit Anhängern bis zu 6 km/h
(PDF, 15KB, Datei ist nicht barrierefrei)
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