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Thema : Verbraucherschutz

Veröffentlichung von bestimmten Verstößen gegen das Lebensmittelrecht

Nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sind die zuständigen Überwachungsbehörden in bestimmten Fällen verpflichtet, die Öffentlichkeit über Mängel bei Lebensmitteln zu informieren.

Letzte Aktualisierung: 15.04.2024

Dies ist etwa der Fall, wenn der hinreichend begründete Verdacht besteht, dass 

  1. festgelegte Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen in Lebensmitteln überschritten wurden oder
  2. ein nicht zugelassener oder verbotener Stoff in dem Lebensmittel vorhanden ist oder
  3. gegen sonstige Vorschriften im Lebensmittelrecht verstoßen wurde, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen; dieses in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt festgestellt wurde und ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.

Im Bereich der Lebensmittelüberwachung sind nach Landesrecht in Schleswig-Holstein die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte die für die Überwachung generell und die Veröffentlichung der o. a. Verstöße zuständigen Behörden.

Die Veröffentlichungen erfolgen auf der Seite des Verbraucherschutzministeriums um eine einheitliche und zentrale Veröffentlichungspraxis im Land zu ermöglichen. Die Veröffentlichung erfolgt in Form einer Tabelle für die Dauer von sechs Monaten.

Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichungen dienen nach der Absicht des Gesetzgebers der Transparenz und der Information der Verbraucher. Sie sind keine öffentlichen Warnungen vor den aufgeführten Lebensmitteln oder Unternehmen. Von den hier aufgeführten Erzeugnissen geht keine akute Gesundheitsgefahr aus.

Derartige Fälle werden an anderer Stelle unter veröffentlicht.

Verdacht auf Verstöße gemäß § 40 Absatz 1a Ziffer 1 LFGB

Verdacht auf Verstöße gemäß § 40 Absatz 1a Ziffer 2 LFGB

Verdacht auf Verstöße gemäß § 40 Absatz 1a Ziffer 3 LFGB

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Datum Titel
16.05.2025 Produktbezeichnung: Rohes Rinder- und Geflügelfleisch sowie Gegenstände der Küche mit welchen die Lebensmittel in Kontakt kommen
06.05.2025 Produktbezeichnung: Ananas in einer geöffneten Konservendose; Dressing-Sauce in einem 10-Liter-Kunststoffeimer; Fleisch auf dem Gyrosspieß; Hackfleisch, roh, aus der Tiefkühllagerung; Hackfleisch im Gastronorm-Edelstahlbehälter; Leber, geschnitten, im Gastronorm-Edelstahlbehälter; Ingwer im Kunststoffbehälter; Mais in einer angebrochenen Konservendose; Rapsöl zum Frittieren im Fettbackgerät; Schweinenacken, roh, aus der Tiefkühllagerung; Wurst in Scheiben in einer angebrochenen Fertigpackung; Zucchini, roh, geschnitten
24.04.2025 [1.] Ente, gegart; [2.] Frittierfett in der Fritteuse; [3.] Frühlingsrollen im offenen Edelstahlbehälter, tiefgefroren; [4.] Heidelbeeren, roh, in einer 250-g-Packung; [5.] Himbeeren, roh, in einer Kunststoffschale; [6.] Huhn, gegart; [7.] Lachs, verzehrfertig zubereitet, in Kunststoffbeuteln, tiefgefroren; [8.] Rinder-Hackfleisch, roh, in einer Verpackungseinheit à 2.506 g, tiefgefroren; [9.] Sushi Lachs; [10.] Sushi Tunfisch; [11.] Sushirolle Huhn
07.04.2025 Bubble Tea, diverse Bowls, Ramensuppen, Fructosesirup
25.03.2025 Produktbezeichnung: [1.] Hackfleisch, 2,556 kg in der Fertigpackung, tiefgefroren; [2.] Hinterkochschinken in der Fertigpackung, tiefgefroren; [3.] Frühstücksbacon, 0,942 kg im Stück, vorverpackt, tiefgefroren; [4.] Hinterkochschinken, 500 g in der Fertigpackung, tiefgefroren; [5.] Grillbratwurst, ca. 1,5 kg, in einer angebrochenen Fertigpackung, tiefgefroren
20.03.2025 Bäckereierzeugnisse aus eigener Herstellung
18.03.2025 Überschrittene MHD-Ware:Ca. 2 Kg 4-Pfeffer Premium MHD 06.12.2023, Ca. 2 Kg Goldbrenner Gin Marinade MHD 08.05.2024, Ca. 2 Kg Black Aged Pepper Premium Marinade MHD 16.11.2023, Ca. 2 Kg Pink Pepper Premium Marinade MHD 15.05.2023, Ca. 2 Kg Asia Style Marinade MHD 09.05.2023, 1,332 Kg Lammrücken ohne Knochen MHD 03.01.25, Ca. 13 Kg JB Oberschale MHD 11.01.2025, Ca. 16 Kg JB Entrecote MHD 10.01.2025, Ca. 19 Kg JB Rinderfilet MHD 09.01.2025 und 11.01.2025, Ca. 15 Kg Schweinefilet MHD 03.01.2025, Ca. 22 Kg JB Rinderunterschale MHD 06.01.2025 und 09.01.2025 und 11.01.2025, Ca. 11 Kg JB Rumpsteak im Ganzen MHD 11.01.25, Ca. 16 Kg JB Rumpsteak im Ganzen MHD 13.01.2025, 7,025 Kg JB Rumpsteak im Ganzen MHD 28.12.2024, Ca. 25 Kg Kasseler Karbonade MHD 29.12.2024 Überschrittene Verbrauchsdaten: Frisches Fleischbrät 1,703 Kg, 1,702 Kg zu verbrauchen bis: 27.12.24, Ca. 6 Kg Putenbrustfilet zu verbrauchen bis: 04.01.2025, Ca. 10 Kg Putenbrustfilet zu verbrauchen bis: 07.01.2025, Ca. 10 Kg Putenbrustfilet zu verbrauchen bis: 11.01.2025, Ca. 6 Kg geschnittene Putenschnitzel ohne Rückverfolgbarkeit
18.03.2025 Bier aus eigener Abfüllung; Lebensmittelzutat Hopfen im Kühlschrank; Honigmet in Holzfässern
14.03.2025 Produktbezeichnung: diverse Saucen, geraspelter Käse, eingelegtes Schweine- und Hähnchenfleisch
12.03.2025 Produktbezeichnung: [1.] Pangasius-Filets, roh, ca. 1,5 kg, tiefgekühlt; [2.] Backfisch, ca. 1 kg, tiefgekühlt; [3.] Fischfilet, roh, paniert, in zwei Paketen à ca.kg, tiefgekühlt; [4.] Hähnchen-Oberkeulen, roh, ca. 3 kg, tiefgekühlt; [5.] Hähnchenkeulen, roh, ca. 2 kg, tiefgekühlt; [6.] Putenrollbraten, roh, ca. 2 kg, tiefgekühlt; [7.] Bratwurstschnecken, ca. 1 kg, tiefgekühlt; [8.] panierte Schnitzel, roh, ca. 1,5 kg, tiefgekühlt; [9.] Mortadella, ungeschnitten, ca. 1,751 kg, tiefgekühlt; [10.] Metzger-Bockwurst, 1,0818 kg, tiefgekühlt; [11.] Thüringer Rostbratwürste, vier Stück in einer geöffneten Packung, tiefgekühlt; [12.] Schweinenacken, roh, 2,64 kg, tiefgekühlt

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