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Thema : Verbraucherschutz

Veröffentlichung von bestimmten Verstößen gegen das Lebensmittelrecht

Nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sind die zuständigen Überwachungsbehörden in bestimmten Fällen verpflichtet, die Öffentlichkeit über Mängel bei Lebensmitteln zu informieren.

Letzte Aktualisierung: 15.04.2024

Dies ist etwa der Fall, wenn der hinreichend begründete Verdacht besteht, dass 

  1. festgelegte Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen in Lebensmitteln überschritten wurden oder
  2. ein nicht zugelassener oder verbotener Stoff in dem Lebensmittel vorhanden ist oder
  3. gegen sonstige Vorschriften im Lebensmittelrecht verstoßen wurde, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen; dieses in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt festgestellt wurde und ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.

Im Bereich der Lebensmittelüberwachung sind nach Landesrecht in Schleswig-Holstein die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte die für die Überwachung generell und die Veröffentlichung der o. a. Verstöße zuständigen Behörden.

Die Veröffentlichungen erfolgen auf der Seite des Verbraucherschutzministeriums um eine einheitliche und zentrale Veröffentlichungspraxis im Land zu ermöglichen. Die Veröffentlichung erfolgt in Form einer Tabelle für die Dauer von sechs Monaten.

Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichungen dienen nach der Absicht des Gesetzgebers der Transparenz und der Information der Verbraucher. Von den hier aufgeführten Erzeugnissen geht keine akute Gesundheitsgefahr aus. Sie sind keine öffentlichen Warnungen vor den aufgeführten Lebensmitteln oder Unternehmen.

Öffentliche Warnungen zu Lebensmitteln, die möglicherweise gesundheitsgefährdend bzw. aus anderen Gründen für den Verzehr ungeeignet sind oder Verbraucherinnen und Verbraucher täuschen können, werden über das Portal lebensmittelwarnung.de bereitgestellt.

Verdacht auf Verstöße gemäß § 40 Absatz 1a Ziffer 1 LFGB

Verdacht auf Verstöße gemäß § 40 Absatz 1a Ziffer 2 LFGB

Verdacht auf Verstöße gemäß § 40 Absatz 1a Ziffer 3 LFGB

24 Ergebnisse

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Datum Titel
12.08.2025 Produktbezeichnung:  diverse Fleischwaren (Sauerfleisch, Kochschinken, Würfelspeck, Kasselerknochen) und Zutaten (Schweinefleisch, Schwarten, Gewürze)
05.08.2025 Produktbezeichnung:
- Frühstückszutaten wie verschiedene Aufschnittware, Marmelade, Frischkäse-Creme, rohe geschnittene Paprika, Fetakäse gewürfelt sowie Oliven aus einer Saladette
- Süßes Blätterteiggebäck, z.B. Baklava
- Verschiedene Gewürze, geriebener Käse, Kokosflocken, Cranberrys, Walnusskerne, Erdnüsse
05.08.2025 Produktbezeichnung: Pide (Fladenbrot), diverse Lebensmittel
05.08.2025 Produktbezeichnung: Pizzateiglinge, Mehl
05.08.2025 Produktbezeichnung: [1.] Bio-Hähnchenkeulen, roh, in einer Vakuumpackung à 0,534 kg; [2.] Bio-Hähnchenhackfleisch Fleischzubereitung, vorverpackt, und diverse andere vorverpackte kühlpflichtige Lebensmittel, sämtlich in der Kühltruhe; [3.] Brötchen, im Folienbeutel, tiefgekühlt; [4.] Franzbrötchen, im Folienbeutel, tiefgekühlt
05.08.2025 Produktbezeichnung: [1.] Burgerpattys, fünf Stück, tiefgekühlt [2.] Champignons, roh, geschnitten, im Gastronorm-Edelstahlbehälter; [3.] Croquesoße, im offenen Behälter, gekühlt; [4.] Gouda-Käse, in Scheiben, in einer Kunststoff-Fertigpackung à 400 g; [5.] Gurken in Lake, im Konservenglas; [6.] Hackfleisch, gemischt, roh, in einer Kunststoff-Fertigpackung à 800 g; [7.] Pizzasoße, im offenen Behälter, gekühlt; [8.] Pizza-Teigböden, unverpackt, tiefgekühlt; [9.] Thunfisch, geschnitten, mit Aluminiumfolie abgedeckt; [10.] Tzatzikisoße, im offenen Behälter, gekühlt; [11.] Zwiebeln, roh, geschnitten, im Gastronorm-Edelstahlbehälter
17.07.2025 Produktbezeichnung: Döner, Pizza, Salat und andere Lebensmittel aus eigener Herstellung/Zubereitung
11.07.2025 Produktbezeichnung: [1.] Burgerpattys, in Kunststoffbeuteln, tiefgefroren; [2.] Drehspieße mit Fleischbestandteilen, drei Stück, in Folie verpackt, in der Tiefkühlung; [3.] Gemüse, geschnitten, tiefgefroren; [4.] Käse auf einem Spieß, Schätzgewicht 4 kg bis 5 kg, tiefgefroren; [5.] Putenschinken halal, mit Würzlake, in einer geöffneten Kunststoff-Fertigpackung à 1.000 g, gekühlt gelagert, sowie in einer ungeöffneten Kunststoff-Fertigpackung, tiefgekühlt gelagert; [6.] Rindfleischsalami halal, mit Putenfleisch, in einer Kunststoff-Fertigpackung à 1.000 g; [7.] Salatköpfe, roh, in Kunststofffolie
25.06.2025 [1.] Ananas, in einer geöffneten Konservendose; [2.] Avocado-Frucht, roh, geschnitten, im Gastronorm-Edelstahlbehälter; [3.] Mehlwasser in einer Rührschüssel; [4.] Putenbrust-Filet, roh, in Kunststoffbeuteln; [5.] Rindfleisch, gegart und zerkleinert, im Gastronorm-Edelstahlbehälter; [6.] Sahne in zwei Sprühdosen; [7.] Soja-Sprossen, roh, im Gastronorm-Edelstahlbehälter; [8.] Soßen in der Zubereitung, in Gastronorm-Edelstahlbehältern; [9.] Tofu in einer angebrochenen Fertigpackung
12.06.2025 [1.] Blätterteig, in vier Verkaufseinheiten vorverpackt, tiefgekühlt; [2.] Doraden, roh, in einer Box à 6 kg Gesamtinhalt, gekühlt; [3.] Geflügelfleisch, roh und unverpackt, gekühlt [4.] Käse aus Kuhmilch in zwei Packungen vorverpackt; [5.] Flüssigkeit unbekannter Art, in dreißig Blechkanistern à 20 Liter; [6.] Kebap, in neun Verkaufseinheiten vorverpackt, tiefgekühlt; [7.] Kranzdärme, in Kunststoffbeuteln vorverpackt; [8.] Kuzu Kokorec, in zwei Verkaufseinheiten vorverpackt, tiefgekühlt; [9.] Limonen, ca. 600 kg in Kartons à 6 kg; [10.] Obst und Gemüse, lose und unverpackt, in der Auslage (Außenbereich); [11.] Zahter, vorverpackt in zweiundzwanzig Packungen; [12.] Zitronen in achtundzwanzig Kartons à 20 kg

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