Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sind trägerunabhängige Beratungsstellen, die Arbeitgeber vor Ort bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen informieren, beraten und unterstützen.
Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren,
Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und
Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.
Kurz und einfach: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
In Schleswig-Holstein sind die Integrationsfachdienste beauftragt als Einheitliche Ansprechstellen tätig zu werden. Die FachberaterInnen des Integrationsfachdienstes handeln im Auftrag des Integrationsamtes im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sind an 4 Standorten in Schleswig-Holstein vertreten.
Region
Zuständig für Arbeitgebende mit Betriebssitz
Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber
Ansprechpartner:in
Nord
Stadt Flensburg
Kreis Schleswig-Flensburg
Kreis Nordfriesland
Kreis Dithmarschen
Integrationsfachdienst Flensburg und Nordfriesland
Weitere Informationen zu den EinheitlichenAnsprechstellen für Arbeitgeber finden Sie auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH).
Das Integrationsamt bietet Ihnen kostenlose online-Informationsveranstaltungen an, im Rahmen derer die Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber vorgestellt werden und Sie die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen oder einen nachgehenden Vor-Ort-Termin für eine Beratung zu vereinbaren.
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