Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sind trägerunabhängige Beratungsstellen, die Arbeitgeber vor Ort bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen informieren, beraten und unterstützen.
Sie haben die Aufgabe,
Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren,
Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und
Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.
Kurz und einfach: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
In Schleswig-Holstein sind die Integrationsfachdienste beauftragt als Einheitliche Ansprechstellen tätig zu werden. Die FachberaterInnen des Integrationsfachdienstes handeln im Auftrag des Integrationsamtes im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.
Weitere Informationen zu den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber finden Sie auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH).
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