Das Projekt „Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv“ finanziert den Übergang von schwerbehinderten Menschen aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder Beschäftigungsprojekten in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt.
So können beispielsweise Arbeitgeber*innen, die Personen aus der genannten Zielgruppe einstellen, über maximal fünf Jahre einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent des Arbeitgeberbruttos sowie zusätzlich eine Prämie erhalten.
Das Projekt besteht aus folgenden Modulen:
Die Leistungen werden finanziert aus der Ausgleichsabgabe und der Eingliederungshilfe. Der Antrag für den Lohnkostenzuschuss des Arbeitgebers wird bei den Trägern der Eingliederungshilfe in den Kreisen und kreisfreien Städten gestellt. Dort sind auch weitere Informationen zum Projekt zu erfragen. Der Antrag auf Bewilligung einer Prämie für ein Ausbildungsverhältnis ist beim Integrationsamt Schleswig-Holstein zu stellen.
Genauere Informationen können den Handlungsleitlinien entnommen werden:
Handlungsleitlinien für das Modellprojekt „Übergänge schaffen – Arbeit inklusiv“ 2023-2025
Darüber hinaus können weitere Leistungen finanziert werden wie
- behindertengerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen
- technische Arbeitshilfen
- Arbeitsassistenz
- Qualifizierung
- Unterstützung durch den Integrationsfachdienst