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Thema : Suchtprävention

Lachgas: Verkauf und Abgabe werden eingeschränkt

Ab 17. Juli gilt ein landesweites Verkaufs- und Abgabeverbot von Lachgas an Minderjährige in Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 27.06.2025

Distickstoffmonoxid (sog. Lachgas) ist ein farb- und geruchloses Gas aus der Gruppe der Stickoxide. Bei Lachgas besteht eine starke psychische Abhängigkeitsgefahr. Sein Konsum kann zu Schwindel und Lähmungen führen und Stürze verursachen. Lachgas kann auch Bewusstlosigkeit und Erbrechen hervorrufen mit der Gefahr, am Erbrochenen zu ersticken. Darüber hinaus kann es Schäden an Nerven und Rückenmark verursachen und einen Sauerstoffmangel im Blut auslösen – mit Herz-Kreislauf-Versagen und schweren Hirnschäden als mögliche Folgen.

Schutz von Kindern und Jugendlichen im Fokus

Insbesondere Kinder und Jugendliche müssen vor dem missbräuchlichen Konsum von Lachgas und seinen massiven gesundheitsschädlichen Folgen geschützt werden. Das Land hat daher eine Landesverordnung mit Regelungen zum Verkauf und zur Abgabe von Lachgas an Kinder und Jugendliche auf den Weg gebracht. Mit der Landesverordnung werden der Verkauf und die Abgabe von Lachgas an Minderjährige in Schleswig-Holstein verboten. Das Verkaufs- und Abgabeverbot wird mit Inkrafttreten der Verordnung am 17. Juli im Land wirksam.

Verkaufs- und Abgabeverbot von Lachgas in Schleswig-Holstein

Das Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige erstreckt sich auf sämtliche Verkaufsstellen. Auch die entgeltliche und unentgeltliche Abgabe von Lachgas im öffentlichen Raum in Schleswig-Holstein ist untersagt. Auch darf Lachgas nicht mehr an Automaten in Schleswig-Holstein angeboten werden, die für Minderjährige zugänglich sind. Ausgenommen vom Verbot bleibt die Abgabe von Lachgas, das ärztlich verordnet wurde. Verstöße gegen das Verkaufs- und Abgabeverbot werden mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 1000 Euro geahndet.

Für Verkaufsstellen und Versandhandel ist ein Informationsblatt erstellt worden, das hier heruntergeladen werden kann. Die Landesverordnung zum Verkauf- und Abgabeverbot in Schleswig-Holstein ist hierals Download verfügbar.

Bundesweites Verbot bleibt das Ziel

Das landesweite Verbot wurde auf den Weg gebracht, da eine bundesweite Regelung bislang nicht gekommen ist. Die Landesregierung hatte diese wiederholt gefordert und begrüßt, dass der Bund angekündigt hat, eine gesetzliche Regelung für ein bundesweites Verkaufs- und Abgabeverbot von Lachgas an Minderjährige auf den Weg zu bringen. Der Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene wird jedoch nach einem Beschluss des Bundeskabinetts voraussichtlich einen längeren Zeitraum brauchen.

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