Eine Wasserpfeife besteht in der Regel aus vier Komponenten:
Ein mit Wasser gefülltes Bodengefäß, eine Rauchsäule, ein Kopfteil und ein Schlauch bzw. mehrere Schläuche mit Mundstück.
Das Kopfteil wird zunächst mit Tabak oder tabakfreien Produkten gefüllt. Das Kopfteil wird anschließend mit perforierter Alufolie oder einem Kohlesieb bedeckt. Hierauf wird ein Stück glühende Kohle gelegt.
Bei Wasserpfeifen/Shishas wird der Tabak nicht wie bei Zigaretten, Zigarren etc. bei ca. 800 – 900 °C verbrannt, sondern mit Hilfe von glühender Kohle bei ca. 100 °C verschwelt. Dies stellt ebenfalls einen Verbrennungsprozess dar.
Durch das Saugen am Mundstück des Schlauches entsteht im Bodengefäß ein Unterdruck und Luft wird durch die Kohle und den Tabak in die Wasserpfeife gesogen. Es entsteht Rauch, der durch die Rauchsäule und das Wasser in den Schlauch gelangt und dabei gekühlt wird.
Welche Gefahren gehen von Shisha-Pfeifen aus?
Das Rauchen von Shishas/Wasserpfeifen hat sich insbesondere bei Jugendlichen zunehmend als Alternative zum Zigarettenrauchen etabliert. Fälschlicherweise glauben viele Nutzerinnen und Nutzer, dass das Shisha-Rauchen im Vergleich zum Zigarettenrauchen mit keinen oder deutlich geringeren gesundheitlichen Wirkungen verbunden ist.
Akute Wirkungen für Shisha-Raucherinnen und -Raucher, aber auch für Beschäftigte in Shisha-Bars, sind insbesondere aufgrund der hohen Gehalte an Kohlenmonoxid (CO)zu erwarten. CO entsteht durch die unvollständige Verbrennung der als Heizquelle genutzten Kohle. Bei CO-Vergiftungen klagen Betroffene typischerweise über Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Verwirrtheit und Benommenheit. Die Symptomatik reicht bis hin zur Bewusstlosigkeit.
Weitere Schadstoffe, die giftig und teilweise krebserregend sind, sind im Hauptstromrauch enthalten. Dazu zählen insbesondere Metalle, organische Substanzen wie Phenole, Benzol, Aldehyde, Nikotin, aromatische Amine und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sowie feine und ultrafeine Partikel. In einigen Studien wird über akute Wirkungen auf den Blutdruck, das Herz und die Lunge berichtet.
Fallen Shisha-Bars und –Cafés unter das Nichtraucherschutzgesetz?
Auch Shisha-Bars sind Gaststätten, in denen grundsätzlich nicht geraucht werden darf. Es besteht kein Unterschied, ob Tabak konventionell oder mittels einer Wasserpfeife geraucht wird. Ausnahmen vom Rauchverbot sind nur möglich, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
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