Nachbarschaftshilfe könnte hier eine gute Lösung sein. Pflegebedürftige haben gegenüber ihrer Pflegekasse einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro. Diesen Betrag können Sie einsetzen für Angebote zur Unterstützung und Gestaltung in Ihrem Alltag oder zur Entlastung für pflegende Angehörige. Sie können von diesem Betrag auch eine Aufwandsentschädigung für eine Unterstützung durch Nachbarn, sogenannte Nachbarschaftshilfe im Pflegebereich, bezahlen.
Unterstützung durch Nachbarschaftshilfe kann zum Beispiel Einkaufen für Sie sein oder Begleitung beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, zu einem Seniorennachmittag, einem Cafébesuch oder bei einem Spaziergang.
Die Person, die Sie im Rahmen von Nachbarschaftshilfe unterstützen will, muss beim Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein vorher registriert werden, damit Sie den Entlastungsbetrag hierfür einsetzen können. Einzelheiten zur Nachbarschaftshilfe erfahren Sie auf den Seiten des Landesamtes für soziale Dienste Schleswig-Holstein:
Information für Nachbarschaftshelfer*innen
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