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Thema : Pflege

Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 11.01.2022

Die Pflegeberufekammer wurde mit Ablauf des 11.12.2021 aufgelöst. Im Sinne von § 2 Absatz 6 des Gesetzes über die Auflösung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein stehen die von der Pflegeberufekammer erarbeiteten Stellungnahmen, Positionspapiere, Ergebnisse von Befragungen und sonstigen Grundlagenpapiere hier zum Download bereit.

Hintergrund:

Die Pflegeberufekammer war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der qua Gesetz alle in Schleswig-Holstein berufstätigen Pflegefachpersonen der Alten-, der Gesundheits- und Kranken- sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Mitglied waren. Die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung wurden in der 18. Wahlperiode von den damaligen Abgeordneten des Landtags beschlossen. Nach anhaltender Kritik aus der Pflege und wiederkehrenden politischen Debatten um die Pflegeberufekammer wurde im Jahr 2021 auf Initiative der regierungstragenden Fraktionen der 19. Wahlperiode eine Abstimmung unter allen Kammermitgliedern über den Fortbestand der Pflegeberufekammer durchgeführt. Hierbei votierten 91,77 Prozent für die Auflösung der Pflegeberufekammer und 8,23 Prozent für die Fortführung. Im Anschluss brachten die regierungstragenden Fraktionen einen Gesetzentwurf zur Auflösung der Pflegeberufekammer in den schleswig-holsteinischen Landtag ein. Nach Beschluss trat dieses Gesetz namens „Gesetz zur Umsetzung der Auflösung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein“ am 11.06.2021 in Kraft, das die Auflösung der Pflegeberufekammer binnen eines halben Jahres beinhaltete. Die Pflegeberufekammer bestand vom 21.04.2018 bis zum 11.12.2021.

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