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Thema : Pflege

Teilstationäre Pflege gem. § 41 SGB XI

Letzte Aktualisierung: 25.02.2026

ine gute Ergänzung zur häuslichen Pflege ist die teilstationäre Pflege. Etwa wenn Sie als pflegender Angehöriger berufstätig sind oder auch, damit Sie ein wenig Freiraum für sich haben und eigene Angelegenheiten erledigen können. In Tagespflegeeinrichtungen wird eine stunden- oder auch tageweise Betreuung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen angeboten. Das bedeutet beispielsweise Begegnungen mit anderen, gemeinsame Mahlzeiten, Aktivitäten wie Spiele, Musik, Gespräche, Bewegungsübungen, Spaziergänge und Ruhepausen.

Pflegegrad

1

2

3

4

5

Leistungsbetrag

-

721 Euro

1357 Euro

1685 Euro

2085 Euro

Zum Tagespflegeangebot gehört, dass der pflegebedürftige Angehörige zu Hause abgeholt und auch wieder zurück gebracht wird. Bei Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten der Tagespflege.

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