Was ist ein Pflegegrad? Wie viel Unterstützung brauchen Sie?
Letzte Aktualisierung: 17.10.2018
Je nachdem, wie viel Unterstützung Sie benötigen, werden Sie einem von fünf Pflegegraden zugeordnet. Der Pflegegrad ist entscheidend dafür, in welcher Höhe Sie Anspruch auf Leistungen aus Ihrer Pflegeversicherung haben. Unter Selbständigkeit versteht man die Fähigkeit, eine Aktivität alleine – also ohne Unterstützung eines anderen – ausführen zu können. Das heißt, jemand, der eine Handlung mit einem Hilfsmittel ausführen kann, ist auch selbständig, zum Beispiel wenn Sie sich mit Hilfe eines Rollators in der Wohnung ohne Unterstützung durch eine andere Person fortbewegen können, sind Sie in diesem Bereich selbständig. Diesen Hilfebedarf müssen Sie für mindestens sechs Monate haben.
Die sechs Lebensbereiche
Die Gutachterinnen und Gutachter schauen also darauf, welche Tätigkeiten Sie selbstständig im Alltag bewältigen können. Die Begutachtung umfasst folgende sechs Lebensbereiche, die mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbegutachtung einfließen:
Mobilität
Körperliche Beweglichkeit, dabei geht es um Kraft, Balance und Koordination.
Zum Beispiel, ob die Person allein aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen kann oder ob sie sich selbständig im Wohnbereich fortbewegen und Treppen steigen kann.
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verstehen und Reden, zum Beispiel, ob die Person sich zeitlich und räumlich orientieren kann, ob sie Sachverhalte versteht, für sich selbst Entscheidungen treffen kann und sich an Gesprächen beteiligen kann.
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Verhaltensauffälligkeiten, zum Beispiel Unruhe in der Nacht, Ängste, verbale oder körperliche Aggressionen, Abwehr pflegerischer Maßnahmen.
Selbstversorgung
Zum Beispiel inwieweit sich die Person selbständig waschen, ankleiden, die Toilette benutzen sowie essen und trinken kann.
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
Zum Beispiel, ob die Person die Fähigkeit hat, Medikamente selbständig regelmäßig einzunehmen, selbst Blutzuckermessungen durchzuführen und den Arzt oder Physiotherapeuten aufsuchen kann.
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Zum Beispiel die Fähigkeit, den Tagesablauf selbständig zu gestalten, sich zu beschäftigen, mit anderen Menschen in direkten Kontakt zu treten oder Termine (z. B. für die Skatrunde) zu planen.
Die fünf Pflegegrade
Pflegegrad 1
geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten (ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte)
Pflegegrad 2
erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte)
Pflegegrad 3
schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten (ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte)
Pflegegrad 4
schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten (ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte)
Pflegegrad 5
schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (ab 90 bis 100 Gesamtpunkte)
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