Die Richtlinie über die Förderung von Maßnahmen nach § 123 SGB XI wurde am 01. Oktober 2025 veröffentlicht. Anträge zur Förderung von Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen vor Ort und im Quartier können beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung eingereicht werden.
Die Richtlinie sieht die Förderung regionalspezifischer Modellvorhaben für innovative Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen aus dem Bereich der Pflege für Schleswig-Holstein vor. Das Land stellt beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 jährlich 1 Mio. Euro bereit, um Modellvorhaben zur Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Pflegepersonen zu fördern. Ziel der Förderung ist es, die Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu erleichtern, die Deckung des Fachkräftebedarfs und den Auf- und Ausbau des Ehrenamtes zu verbessern, die Sozialplanung zu unterstützen, die gesellschaftliche Solidarität zu stärken und die Pflegeangebote digital zu vernetzen.
Hintergrund
Mit dem durch das PUEG (Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz) neu geschaffenen Förderbudget können Länder und/oder Kommunen zusammen mit der Pflegeversicherung in Modellvorhaben vor Ort und im Quartier investieren, um das Eintreten von Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu verzögern und um die Situation von Menschen mit (drohender) Pflegebedürftigkeit sowie ihren Angehörigen zu erleichtern, mehr Transparenz zu schaffen und den Zugang zu vorhandenen Hilfemöglichkeiten zu verbessern.
Dem Land steht seitens der Pflegeversicherung eine Fördersumme in Höhe von rund 1 Mio. € zu, sofern die gleiche Summe durch das Land und/oder die Kommunen beigesteuert wird, also ein Fördervolumen von insges. 2 Mio. € pro Jahr (2025-2028).
Uta Dähling-Triebwasser VIII 223 Tel. 5472