Die Beförderung der in der Tabelle des § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) aufgelisteten besonders gefährlichen Güter richtet sich nach §§ 35 ff. GGVSEB. Für die Beförderung der in der Tabelle des § 35b GGVSEB unter der laufenden Nummer 2 und 4 genannten Güter außerhalb der Autobahnen hat Schleswig-Holstein eine Allgemeinverfügung zur Fahrwegbestimmung erlassen. Diese Güter dürfen auf den Straßen des sogenannten Positivnetzes transportiert werden, soweit diese Strecken nicht ausdrücklich zum Negativnetz gehören. Zum Positivnetz zählen die Autobahnen sowie nach der Allgemeinverfügung außerhalb geschlossener Ortschaften autobahnähnlich ausgebaute Straßen, Bundesstraßen und Landesstraßen und innerhalb geschlossener Ortschaften Vorfahrtstraßen (Zeichen 306 StVO).
Die Fahrwegbestimmung des schleswig-holsteinischen Verkehrsministeriums kann nachfolgend heruntergeladen werden:
Gültig ab 1. Juli 2025:
Fahrwegbestimmung nach der GGVSEB (PDF, 77KB, Datei ist barrierefrei)