Politische und gesellschaftliche Fragen gehören zum Schulalltag. Sie werden im Unterricht diskutiert, entstehen aus aktuellen Ereignissen oder werden von Schülerinnen und Schülern selbst eingebracht. Die Diskussion dieser Fragen ist Teil der Demokratiebildung und der politischen Bildung. Mit dem Schulgesetz und dem Erlass für politische Bildung an Schulen wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen. Dennoch stellen sich Lehrkräfte in der alltäglichen Anwendung Fragen. Im folgenden FAQ werden diese beantwortet, um Schulen eine konkrete Hilfestellung zu geben.
Schule soll junge Menschen dazu befähigen, sich eine eigene, begründete Meinung zu bilden und als mündige Bürgerinnen und Bürger am demokratischen Leben teilzunehmen. Politische Bildung ist deshalb ausdrücklich Teil des schulischen Bildungsauftrags. Parteipolitische Neutralität bedeutet dabei nicht, politische Themen aus Schule herauszuhalten.
Ein zentraler Maßstab ist der Beutelsbacher Konsens. Er schützt Schülerinnen und Schüler davor, im Sinne einer bestimmten politischen Auffassung beeinflusst oder „überwältigt“ zu werden. Kontroverse Fragen sollen auch im Unterricht kontrovers dargestellt werden. Gleichzeitig sollen Schülerinnen und Schüler lernen, politische und gesellschaftliche Fragen selbstständig zu erschließen, unterschiedliche Positionen abzuwägen und zu einem eigenen Urteil zu kommen.
Parteipolitische Neutralität bedeutet zugleich nicht Wertneutralität. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule steht auf dem Boden des Grundgesetzes und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Menschenverachtende, diskriminierende oder ausdrücklich verfassungsfeindliche Äußerungen müssen deshalb nicht als eine gleichberechtigte politische Position stehen gelassen werden. Schule vermittelt demokratische Werte und tritt dort klar ein, wo die Grundlagen unseres demokratischen Zusammenlebens berührt sind.
Auch bei politischen Veranstaltungen in Schulen, beim Kontakt mit Parteien und Mandatsträgerinnen und -trägern sowie bei der politischen Betätigung von Lehrkräften gelten besondere Regeln. Dabei kommt es häufig auf den konkreten Einzelfall an. Etwa darauf, ob eine politische Veranstaltung in der sogenannten "heißen Wahlkampfphase" (6 Wochen vor einer Wahl) stattfindet, wer eingeladen wird oder ob eine Lehrkraft als Privatperson oder in dienstlicher Funktion auftritt.
Orientierung für den Schulalltag
Die folgenden FAQ erläutern die geltende Rechtslage anhand konkreter Fragen und Beispiele aus der schulischen Praxis. Sie geben Orientierung unter anderem zu:
- der freiheitlichen demokratischen Grundordnung,
- Demokratiebildung,
- dem Beutelsbacher Konsens,
- politischen Veranstaltungen in Schulen,
- Amtsneutralität und Mäßigungsgebot,
- dem Umgang mit extremistischen und verfassungsfeindlichen Äußerungen und Zeichen.
Die FAQ sollen Schulen und Lehrkräften möglichst konkrete Hilfestellung geben. Sie können jedoch nicht jede Situation abschließend erfassen und ersetzen keine Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. Bei Fragen können sich Schulen jederzeit auch an die zuständige Schulaufsicht wenden.
Die Fragen und Antworten werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert. Neue Fragestellungen aus der schulischen Praxis und aktuelle Entwicklungen werden aufgenommen.
1. Freiheitliche demokratische Grundordnung
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2. Demokratiebildung
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3. Beutelsbacher Konsens als Maßstab
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4. Veranstaltungen an Schule
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5. Amtsneutralität und Mäßigungsgebot
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6. Umgang mit extremistischen und verfassungsfeindlichen Äußerungen und Zeichen
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