Allgemeine Informationen
Informationen zum Thema Lebensmittelsicherheit: Ansprechpartner, Rechtsgrundlagen und weiterführende Links
mehr lesen
Überwachung
Ziel der Lebensmittelüberwachung ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden sowie Täuschung und Irreführung zu schützen.
Untersuchungsprogramme
In Schleswig-Holstein werden pflanzliche Lebensmittel auf Pestizide sowie Ostseefische und Möweneier auf Schadstoffe untersucht.
Durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann es zu Rückständen in Lebensmitteln kommen. Zulässige Grenzwerte für Pestizid-Rückstände in Lebensmitteln werden seit dem 1. September 2008 europarechtlich geregelt.
mehr lesen
Mitteilungspflichten
Gemäß § 44a (1) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches besteht für Lebensmittelunternehmer eine Mitteilungspflicht über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen. Mit der Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wird der Geltungsbereich der Mitteilungspflicht auf die Stoffgruppen Dibenzodioxine und –furane, sowie polychlorierte Biphenyle festgelegt. Die Mitteilung ist an das für den Lebensmittelunternehmer örtlich zuständige Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu richten. Die Mitteilung muss in elektronischer Form in einem vorgegeben Format erfolgen. Diese Formate stehen unter folgendem Link zur Verfügung: www.bvl.bund.de/dioxin