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Thema : Lebensmittel

Pestizide in pflanzlichen Lebensmitteln

Letzte Aktualisierung: 19.06.2017

Bei den in der Landwirtschaft eingesetzten Pestiziden handelt es sich um

  • Herbizide, die in der Landwirtschaft zur Bekämpfung von Ackerkräutern eingesetzt werden,
  • Fungizide, die der Bekämpfung von Pilzen dienen,
  • Insektizide, die zur Bekämpfung von Insekten eingesetzt werden,
  • Acarizide, die der Milben-Bekämpfung dienen,
  • Nematizide, die gegen Fadenwürmer eingesetzt werden,
  • Molluskizide, die der Bekämpfung von Schnecken dienen,
  • Rodentizide, die zur Bekämpfung von Nagetieren eingesetzt werden und
  • Wuchsstoffe, die zum Beispiel einen stärkeren Astwuchs hervorrufen sollen.

Durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann es zu Rückständen in Lebensmitteln kommen. Zulässige Grenzwerte für Pestizid-Rückstände in Lebensmitteln werden seit dem 1. September 2008 europarechtlich geregelt (Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs). Damit existieren einheitliche Pestizid-Rückstandshöchstgehalte in der Europäischen Union. Ergänzt werden die Vorschriften in Deutschland durch die Rückstandshöchstmengenverordnung.

Basis für die Festlegung von Pestizidrückstands-Höchstwerten ist der ADI-Wert (acceptable daily intake - duldbare tägliche Aufnahme) sowie die gute landwirtschaftliche Praxis. Der ADI-Wert gibt die Menge eines Stoffes an, die ein Leben lang täglich aufgenommen werden kann, ohne dass ein nennenswertes Gesundheitsrisiko entsteht. Dieser in Tierversuchen ermit-telte Wert wird zusätzlich durch die Zahl 100 dividiert, um eine möglichst hohe Sicherheit für den Verbraucher herzustellen (Sicherheitsfaktor). Die Beachtung der guten landwirtschaftlichen Praxis bei der Festlegung der zulässigen Höchstmengen führt in der Regel zu einer deutlichen Erhöhung des Sicherheitsfaktors 100.

Eine weitere Grundlage zur Ermittlung einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung ist die akute Referenzdosis (ARfD), deren Ausschöpfungsgrad stets berechnet wird, wenn eine Überschreitung einer Pestizid-Rückstandshöchstmenge festgestellt wurde. Dabei handelt es sich um die Menge eines Stoffes, die über die Nahrung innerhalb eines Tages oder mit einer Mahlzeit ohne erkennbares Gesundheitsrisiko für den Verbraucher aufgenommen werden kann. Auch die ARfD wird auf der Grundlage von Tierversuchen ermittelt. Die Festlegung des Wertes erfolgt unter Berücksichtigung eines Sicherheitsfaktors, der in der Regel 100 beträgt.

Die in Schleswig-Holstein ermittelten Untersuchungsergebnisse fließen in das bundesweite Lebensmittel-Monitoring sowie in die nationale Berichterstattung zu Pflanzenschutzmittelrückständen ein. Die Berichte dazu können auf den Internetseiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nachgelesen werden.

Untersuchungsergebnisse im Jahr 2015

Im Jahr 2015 wurden insgesamt 344 Proben auf Pestizidrückstände untersucht, in 63,4 % wurden keine Rückstände nachgewiesen. 36,3 % der Proben wiesen Rückstände unterhalb der zulässigen Höchstmengen auf, 0,3 % der untersuchten Proben enthielten unzulässig hohe Rückstände. Im Durchschnitt waren die Proben mit Rückständen von 0,8 Pestiziden belastet.

Informationen zu den Gründen für die Entnahme der Proben, den Entnahmeorten und den Herkunftsländern der untersuchten Obst- und Gemüseproben können der allgemeinen Zusammenfassung über die Untersuchungen des Jahres 2015 entnommen werden.

In einer ausführlichen Übersicht über die Untersuchungsergebnisse des Jahres 2015 sind für jede Produktgruppe gesondert Untersuchungsdaten wie zum Beispiel die festgestellten Pestizidwirkstoffe angegeben. Zu jeder Produktgruppe gibt es eine Auswertung.

Mit Hilfe der ausführlichen Übersicht besteht die Möglichkeit, sich zum Beispiel darüber zu informieren,

  • wie viele Apfel-Proben das Landeslabor Schleswig-Holstein im Jahr 2015 untersucht hat,
  • welche Wirkstoffe in den Proben gefunden wurden,
  • wie viele Proben Pestizid-Rückstände oberhalb den zulässigen Höchstmengen aufwiesen,
  • wie hoch die höchste festgestellte Anzahl an Pestizid-Rückständen in einer Apfel-Probe waren.

Dargestellt sind die ermittelten Messwerte. Bei der lebensmittelrechtlichen Beurteilung im Hinblick auf die Einhaltung der Höchstgehalte muss aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben bei der Beurteilung der Messwerte die Messunsicherheit berücksichtigt werden. Diese beträgt in der Regel 50 % des Messwertes, kann im Einzelfall auch davon abweichen. Die Auswertung jeder Produktgruppe verzeichnet in der Spalte "Höchstmengenüberschreitungen" in der Zusammenfassung (s. u.) daher nur die Fälle, bei denen unter Berücksichtigung der Messunsicherheit eine Überschreitung sicher festgestellt werden konnte und auch lebensmittelrechtlich beanstandet wurde.

Darüber hinaus ist aus der Übersicht ersichtlich, wie hoch die durchschnittliche Anzahl der festgestellten Pestizid-Rückstände je Probe war. Die Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse des Jahres 2015 ermöglicht einen kurzen Überblick über die im Landeslabor auf Pestizidrückstände untersuchten Produkte und die festgestellten Pestizid-Belastungen.

Im Jahr 2015 wurden bei einer Probe Höchstmengenüberschreitungen festgestellt und beanstandet. Diese Beanstandungen hatten Maßnahmen der Lebensmittelüberwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte zur Folge.
Das Ausmaß der festgestellten Höchstmengenüberschreitungen hängt neben der Anwendungspraxis auch von der Auswahl der Lebensmittel, dem Fortschritt der Untersuchungstechnik und Änderungen bei den Höchstmengenfestsetzungen ab. Da sich diese Rahmenbedingungen in den letzten Jahren laufend ändern, wären tendenzielle Aussagen auf Basis des vorhandenen Datenmaterials nicht seriös.

Untersuchungsergebnisse in den Jahren 2002 bis 2014

Im Jahr 2014 wurden insgesamt 327 Proben auf Pestizidrückstände untersucht, in 48 % wurden keine Rückstände nachgewiesen. 51 % der Proben wiesen Rückstände unterhalb der zulässigen Höchstmengen auf, 1 % der untersuchten Proben enthielten unzulässig hohe Rückstände. Im Durchschnitt waren die Proben mit Rückständen von 1,8 Pestiziden belastet.

Im Jahr 2013 wurden insgesamt 219 Proben auf Pestizidrückstände untersucht, in 52 % wurden keine Rückstände nachgewiesen. 47 % der Proben wiesen Rückstände unterhalb der zulässigen Höchstmengen auf, 1 % der untersuchten Proben enthielten unzulässig hohe Rückstände. Im Durchschnitt waren die Proben mit Rückständen von 1,5 Pestiziden belastet.

Im Jahr 2012 wurden insgesamt 305 Proben auf Pestizidrückstände untersucht, in 36 % wurden keine Rückstände nachgewiesen. 63 % der Proben wiesen Rückstände unterhalb der zulässigen Höchstmengen auf, 1 % der untersuchten Proben enthielten unzulässig hohe Rückstände. Im Durchschnitt waren die Proben mit Rückständen von 1,9 Pestiziden belastet.

Im Jahr 2011 wurden insgesamt 197 Proben auf Pestizidrückstände untersucht, in 49 % wurden keine Rückstände nachgewiesen. 46 % der Proben wiesen Rückstände unterhalb der zulässigen Höchstmengen auf, 5 % der untersuchten Proben enthielten unzulässig hohe Rückstände. Im Durchschnitt waren die Proben mit Rückständen von 1,7 Pestiziden belastet.

Im Jahr 2010 wurden insgesamt 364 Proben auf Pestizidrückstände untersucht, in 42 % wurden keine Rückstände nachgewiesen. 56 % der Proben wiesen Rückstände unterhalb der zulässigen Höchstmengen auf, 1 % der untersuchten Proben enthielten unzulässig hohe Rückstände. Im Durchschnitt waren die Proben mit Rückständen von 1,6 Pestiziden belastet.

Im Jahr 2009 wurden insgesamt 369 Proben auf Pestizidrückstände untersucht, in 47 % wurden keine Rückstände nachgewiesen. 52 % der Proben wiesen Rückstände unterhalb der zulässigen Höchstmengen auf, 1 % der untersuchten Proben enthielten unzulässig hohe Rückstände. Im Durchschnitt waren die Proben mit Rückständen von 1,3 Pestiziden belastet.

Im Jahr 2008 wurden insgesamt 408 Proben auf Pestizidrückstände untersucht, in 47 % wurden keine Rückstände nachgewiesen. 51 % der Proben wiesen Rückstände unterhalb der zulässigen Höchstmengen auf, 2 % der untersuchten Proben enthielten unzulässig hohe Rückstände. Im Durchschnitt waren die Proben mit Rückständen von 1,7 Pestiziden belastet.

Im Jahr 2007 wurden insgesamt 426 Proben auf Pestizidrückstände untersucht, in 35 % wurden keine Rückstände nachgewiesen. 62 % der Proben wiesen Rückstände unterhalb der zulässigen Höchstmengen auf, 3 % der untersuchten Proben enthielten unzulässig hohe Rückstände. Im Durchschnitt waren die Proben mit Rückständen von zwei Pestiziden belastet.

Im Jahr 2006 wurden insgesamt 425 Proben auf Pestizidrückstände untersucht, in 30% wurden keine Rückstände nachgewiesen. 64% Prozent der Proben wiesen Rückstände innerhalb der zulässigen Höchstmenge auf, 6% der untersuchten Proben enthielten unzulässig hohe Rückstände. Im Durchschnitt waren die Proben mit Rückständen von zwei Pestiziden belastet.

Im Jahr 2005 wurden insgesamt 358 Proben auf Pestizidrückstände untersucht, in 29 % wurden keine Rückstände nachgewiesen. In 71 % der untersuchten Proben konnten Pestizid-Rückstände nachgewiesen werden. 67,6 % der Proben wiesen Rückstände unterhalb der zulässigen Höchstmengen auf. Nur 3,4 % der untersuchten Proben wiesen unzulässig hohe Rückstände auf. Im Durchschnitt waren die Proben mit Rückständen von zwei Pestiziden belastet.

Im Jahr 2004 wurden insgesamt 515 Proben auf Pestizidrückstände untersucht. Von diesen Proben konnten bei 49 % keine Rückstände nachgewiesen werden. In 51 % der untersuchten Proben konnten Pestizid-Rückstände nachgewiesen werden. 46 % wiesen Rückstände unterhalb der zulässigen Höchstmengen auf. Nur 5 % der untersuchten Proben wiesen unzulässig hohe Rückstände auf. Alle Proben waren mit durchschnittlich 1,5 Pestizidwirkstoffrückständen belastet.

Im Jahr 2003 wurden insgesamt 402 Proben auf Pestizidrückstände untersucht. Von diesen Proben konnten bei 29,85 % keine Rückstände nachgewiesen werden. In 70,15 % der untersuchten Proben konnten Pestizid-Rückstände nachgewiesen werden. 66,92 % wiesen Rückstände unterhalb der zulässigen Höchstmengen auf. Nur 3,23 % der untersuchten Proben wiesen unzulässig hohe Rückstände auf. Alle Proben waren mit durchschnittlich 2,14 Pestizidwirkstoffrückständen belastet.

Im Jahr 2002 wurden in Schleswig-Holstein Rückstände über den zulässigen Höchstmengen festgestellt bei:

Weintrauben 33 % von 6 Proben
Kopfsalat und anderen Blattsalaten 25 % von 4 Proben
(je eine Probe Lollo-Bionda und Rucola)
Kiwi 14 % von 14 Proben
Paprika 13 % von 16 Proben
Clementinen 10 % von 10 Proben
Tee 10 % von 40 Proben

Von den im Jahr 2002 untersuchten 388 Proben wiesen 44 % keine nachweisbaren Rückstände auf. 57 % der Proben waren mit Rückständen belastet. 53 % der untersuchten Proben wiesen Rückstände unterhalb der zulässigen Höchstmengen auf und 4 % der Proben enthielten unerlaubt hohe Pestizid-Rückstände.

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