Die Landesregierung fördert mit den Kulturknotenpunkten Schleswig-Holstein das professionelle Netzwerk für Kultur in ländlichen Räumen. Sie vernetzen die Angebotsstrukturen untereinander und mit den dichter besiedelten Zentren, beraten kulturelle Akteure und Interessierte entsprechend der Bedarfe vor Ort, fördern und initiieren Kooperationen und unterstützen die Öffentlichkeitsarbeit für kulturelle Angebote.
Die insgesamt sieben Kulturknotenpunkte arbeiten spartenübergreifend, innovativ, dialogisch, vermittelnd und stabilisierend. Sie verstehen sich als verlässliche und professionelle Partner der Kulturakteure vor Ort und als Multiplikatoren der Landeskulturpolitik in ländlichen Räumen. Als Teil eines landesweiten Netzwerks leisten sie dazu jeweils eigene Beiträge.
Kulturknotenpunkte stärken kulturelle Teilhabe und haben die Aufgabe, alle relevanten Akteure in einer Region intensiv in ihre Arbeit einzubinden und untereinander zu vernetzen.
Kommunalgrenzenübergreifend leisten die Kulturknotenpunkte einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen und decken mit ihrem Zuschnitt alle elf Kreise des Landes ab:
- Region Kreis Nordfriesland und Nordschleswig = Kulturknotenpunkt Nordwest
- Region Kreis Schleswig-Flensburg und nördlicher Kreis Rendsburg-Eckernförde = Kulturknotenpunkt Nordost
- Region nördlicher Kreis Steinburg und Kreis Dithmarschen - Kulturknotenpunkt West
- Region Kreis Segeberg und südlicher Kreis Rendsburg-Eckernförde = Kulturknotenpunkt Mitte
- Region Kreise Plön und Ostholstein = Kulturknotenpunkt Ost
- Region Kreis Pinneberg und südlicher Kreis Steinburg = Kulturknotenpunkt Südwest
- Region Kreise Herzogtum Lauenburg und Stormarn = Kulturknotenpunkt Südost
Für die kommende fünfjährige Förderphase (2027 bis 2031) wird die Einrichtung von Kulturknotenpunkten in den folgenden drei Regionen des Landes neu ausgeschrieben:
- Region Kreis Schleswig-Flensburg und nördlicher Kreis Rendsburg-Eckernförde = Kulturknotenpunkt Nordost
- Region Kreis Segeberg und südlicher Kreis Rendsburg-Eckernförde = Kulturknotenpunkt Mitte
- Region Kreise Plön und Ostholstein = Kulturknotenpunkt Ost
Ausschreibung
Ausschreibung:
Neuausschreibung: Förderung der Kulturknotenpunkte (Förderphase 2027 bis 2031) (PDF, 112KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Richtlinie: Richtlinie für die Förderung der Einrichtung von Kulturknotenpunkten
Formular:
Antrag auf Förderung der Einrichtung eines Kulturknotenpunktes (Förderphase 2027 bis 2031) (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Füllen Sie das verbindliche Antragsformular am Computer vollständig aus und senden Sie es in ausgedruckter und unterschriebener Form mit den erforderlichen Anlagen bitte postalisch bis zum 30. Juni 2026 (Stempel Posteingang) an:
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Kulturabteilung
zu Händen Kristin König
Postfach 7124
24171 Kiel
Die Information über den Zuschlag erfolgt voraussichtlich zum 31. August 2026.
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich gerne an
Kristin König, Telefon 0431 988-2201, E-Mail:
kristin.koenig@bimi.landsh.de
Verbund der Kulturknotenpunkte
Der Landeskulturverband Schleswig-Holstein koordiniert den Verbund der Kulturknotenpunkte. mehr lesen