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Thema : Kulturförderung

Fördermittel für Transformationen in der Kulturszene

Das Kulturministerium unterstützt Kultureinrichtungen und Kulturakteurinnen und -akteure in Schleswig-Holstein, die nachhaltige Veränderungsprozesse in ihrer Arbeit angehen.

Letzte Aktualisierung: 18.12.2025

Es ist eine wichtige Aufgabe des Landes, ein möglichst flächendeckendes, vielseitiges, qualitätsvolles und allgemein zugängliches Kulturangebot zu schaffen, für alle Menschen im Land.

Schleswig-Holstein zeichnet sich kulturell durch eine große Vielfalt und regionale Unterschiede aus. Gemeinsam ist Ihnen, dass sich alle, die kulturelle Angebote machen – Kultureinrichtungen wie auch Verbände, Vereine oder Einzelkünstlerinnen und -künstler – großen Herausforderungen gegenüber sehen. Sie wollen demografischen Veränderungen und einem veränderten Besuchsverhalten Rechnung tragen, kulturelle Angebote für mehrere Generationen und Menschen verschiedener Herkunft sowie unterschiedlichen sozioökonomischen Hintergründen bieten. Weitere Herausforderungen sind die Notwendigkeit, mehr (ökologische) Nachhaltigkeit der Projekte zu erreichen, einen Generationenwechsel im Ehrenamt zu managen oder Netzwerke zu bilden, um gemeinsam große Herausforderungen zu stemmen. Dazu bedarf es neuer Ideen, Konzepte und Allianzen.

Das Kulturministerium unterstützt Kultureinrichtungen und Kulturakteurinnen und -akteure in Schleswig-Holstein, die diese vielfältigen Veränderungen und Herausforderungen angehen wollen. Wir fördern Kulturtätige, die kreative und innovative Ideen entwickeln.

Gefördert werden insbesondere Projekte, die der strukturellen Stärkung und Vernetzung der Kultur in den ländlichen Räumen dienen. Darüber hinaus werden Mittel, die im Rahmen der Veränderungsprozesse nachweislich zur Ermöglichung von mehr Teilhabe eingesetzt werden, etwa für Gebärdensprachdolmetschen, Leitsysteme oder Kinderbetreuung, ausdrücklich als förderfähig betrachtet.

Die Projekte sollten sich an den Handlungsfeldern der Kulturpolitischen Leitlinien der Landesregierung Schleswig-Holstein (2023) orientieren und die dort formulierten Ziele erfüllen (siehe Kulturpolitische Leitlinien).

Antragsfrist:

28. Februar 2026

Projektlaufzeit:

bis 31. Dezember .2026. In begründeten Fällen sind auch mehrjährige Projekte und Konzeptionsphasen förderfähig.

Das Antragsformular bitte mit Nennung von „Transformation in der Kultur“ als Sparte nutzen.

Eine Beratung vor Antragsstellung wird empfohlen.

Am Donnerstag, 22. Januar 2026, 16-17 Uhr wird digitale Informationsveranstaltung angeboten. Anmeldung dafür sowie Beratung unter:

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind natürliche und nicht gewinnorientierte, als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, z. B. Vereine, Verbände, Stiftungen, Bibliotheken, selbstständige Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittler sowie freischaffende Künstlerinnen und Künstler.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Allgemeinen Nebenbestimmungen (s.u. bei „Ergänzende Informationen“) für Zuwendungen zur Projektförderung müssen erfüllt sein.

Die Förderungen werden darüber hinaus auf Grundlage der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kulturprojekten (siehe ebenfalls unten) vergeben.

Wie muss ein Antrag gestellt werden?

Bitte nutzen Sie zur Antragstellung das elektronisch ausfüllbare Antragsformular.

Der Antrag muss die Beschreibung des geplanten Projekts und einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.

Die Projektbeschreibung sollte auf folgende Punkte eingehen:

  • Beschreibung der selbstgesetzten Ziele (Was soll im Laufe des Projektzeitraums konkret erreicht werden?)
  • Benennung der geplanten Aktivitäten und Maßnahmen und eine kurze Erläuterung, inwieweit sie zum Erreichen der Ziele beitragen.

Der Kostenplan (Welche Kosten entstehen wofür?) und ein aussagekräftiger Finanzierungsplan (Wie werden die Kosten finanziert, z. B. über Eigenanteil, öffentliche und private Zuschüsse, Sponsoren etc.) sind in dem Formular darzustellen.

Kontakt

Bitte senden Sie Ihr Antragsformular an:

Kulturförderung

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Postfach 7124, 24171 Kiel

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