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Thema : Gesundheitsversorgung

Krankenhäuser

Die Aufgaben in der stationären Krankenhausversorgung werden bundes- und landesgesetzlich geregelt.

Letzte Aktualisierung: 06.03.2025

Das Bild zeigt den Empfangsbereich eines Krankenhauses

Es gibt in Deutschland die sogenannte duale Krankenhausfinanzierung. Das heißt, dass die Bundesländer – in Schleswig-Holstein das Gesundheitsministerium – zuständig sind für die Finanzierung der Investitionskosten. 

Die Betriebskosten (= Behandlungskosten) sind vom Bund beziehungsweise von den Krankenkassen zu tragen. Die Regelungen zu letzterem – das Krankenhausentgeltrecht – ist vollständig Bundesrecht. Im Bundes- und Landesrecht ist zudem geregelt, dass die Länder sowie die Kreise und kreisfreien Städte gemeinsam den sogenannten Sicherstellungsauftrag haben. Das bedeutet, dass hier die Verantwortung für die Sicherstellung der Versorgung der Menschen in Schleswig-Holstein mit stationären Krankenhausleistungen liegt. Hieraus ergibt sich auch die wesentlichste Bedeutung der Kliniken für das Land Schleswig-Holstein: die Kliniken erhalten vom Land einen Versorgungsauftrag und stellen damit die Versorgung mit Krankenhausleistungen sicher.

Gemeinsames Gutachten vorgelegt:

Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform nicht verfassungsgemäß - Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein fordern Wahrung der Krankenhausplanungskompetenzen der Länder

Gutachten für das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein und
das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (PDF, 939KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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