Beantragung externer Forschungsvorhaben
Bitte beachten Sie, dass die Forschung im Justizvollzug genehmigungspflichtig ist. Der Kriminologische Dienst des Landes Schleswig-Holstein ist für die zentrale Bearbeitung der Forschungsanfragen im schleswig-holsteinischen Vollzug zuständig. Dies schließt auch Forschungsvorhaben ein, die sich nur an einzelne Vollzugseinrichtungen wenden. Antragstellende werden gebeten, davon abzusehen, einzelne Vollzugseinrichtungen anzuschreiben und stattdessen den Kontakt zum Kriminologischen Dienst des Landes Schleswig-Holstein zu nutzen.
Sie möchten Daten im schleswig-holsteinischen Vollzug erheben? Hier finden Sie alle notwendigen Informationen.
An wen kann ich meine Forschungsanfrage übersenden?
Bitte senden Sie Ihre Forschungsanfrage an den Kriminologischen Dienst des Landes Schleswig-Holstein (Kontakt), sofern Sie beabsichtigen, Daten in schleswig-holsteinischen Einrichtungen des Justizvollzuges zu erheben.
Sollten Sie eine länderübergreifende oder deutschlandweite Befragung in Einrichtungen des Justizvollzuges beabsichtigen, dann schauen Sie bitte vor Antragstellung, welcher Kriminologische Dienst welches Bundeslandes für die Prüfung Ihres Anliegens zuständig ist. Zuständig ist der Kriminologische Dienst des Bundeslandes, in welchem die Universität bzw. Organisation, der Sie angehören, Ihren Sitz hat. Der für Ihr Anliegen zuständige Kriminologische Dienst wird Ihr Vorhaben prüfen und die anderen Kriminologischen Dienste über die Prüfung in Kenntnis setzen. Hier finden Sie eine Kontaktübersichtüber die Kriminologischen Dienste im Bundesgebiet.
Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meine Forschungsanfrage stellen?
Bitte planen Sie Ihr Forschungsvorhaben frühzeitig und reichen Sie den entsprechenden Forschungsantrag rechtzeitig ein. Wir empfehlen Ihnen den Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der geplanten Datenerhebung im Vollzug einzureichen. Auf diese Weise bleibt nach dem Prüfverfahren und der unter Umständen erfolgten Genehmigung ausreichend Zeit, die Teilnahmemöglichkeiten der Vollzugseinrichtungen abzufragen und die Datenerhebung vorzubereiten.
Was sollte meine Forschungsanfrage enthalten?
Ihrer Forschungsanfrage an den Kriminologischen Dienst des Landes Schleswig-Holstein fügen Sie bitte folgende Dokumente bei:
Ich habe eine Genehmigung erhalten. Müssen sich die Anstalten nun an der Datenerhebung beteiligen?
Die letztendliche Entscheidung zur Beteiligung an Ihrem Forschungsvorhaben treffen die Einrichtungen des Justizvollzuges eigenständig. Eine Genehmigung der Durchführung Ihres Forschungsvorhabens ist demnach keine Garantie für die Studiendurchführung. Nur die Einrichtungen selbst können hinsichtlich der konkret angefragten Unterstützungsleistungen bei der Erhebung - zu dem konkret angefragten Zeitraum - die zur Verfügung stehenden Ressourcen überblicken und beurteilen, ob eine Mitwirkung in Betracht kommt.
Darüber hinaus gilt die Freiwilligkeit zur Teilnahme an Forschungsvorhaben natürlich auch im Vollzug auf individueller Ebene sowohl für das Personal als auch für die Gefangenen.
Warum können nicht alle Forschungsvorhaben genehmigt werden?
Aufgrund der Begrenzung der zeitlichen und personellen Ressourcen in den Anstalten und der Anzahl an Forschungsanfragen besteht die Notwendigkeit einer Selektion. Dabei beurteilt der Kriminologische Dienst den wissenschaftlichen und praktischen Nutzen Ihres Forschungsvorhabens und wägt diesen gegen den Aufwand für die Untersuchung ab.
Tipps und Hinweise
Vorher informieren – Ihre Forschungsanfrage profitiert von Ihren Kenntnissen über den Justizvollzug. Sehr gewinnbringend sind eigene praktische Erfahrungen mit der Arbeit im Justizvollzug, die Sie z. B. über ein Praktikum erlangen können. In jedem Fall sollten Sie sich vor der Anfertigung Ihrer Forschungsanfrage mit der Arbeit des Justizvollzuges und mit den Besonderheiten der Forschung im Justizvollzug auseinandersetzen.
Aufwand minimieren – Planen Sie Ihre Untersuchung dergestalt, dass Sie Aufwände für das Personal der Einrichtungen des Justizvollzuges minimieren. Bitte denken Sie die besondere Erhebungssituation und die damit einhergehende Aufwände in den Einrichtungen des Justizvollzuges bei der Planung Ihrer Untersuchung mit.
Recherchieren – Es stehen meist mehr Informationen frei zur Verfügung, als dies auf den ersten Blick erscheint. Bitte schauen Sie sich vor Absendung Ihrer Forschungsanfrage auf den jeweiligen Seiten der Behörden um. Möglicherweise beantworten Gesetzestexte und Erlasse bereits einige Ihrer Fragen. Auch eine ausführliche Recherche der wissenschaftlichen Literatur ist für eine qualitativ hochwertige Arbeit unabdingbar. Nutzen Sie die Chance der Datenerhebung im Vollzug dafür, an aktuelle Forschungsfragen anzuknüpfen und neue Erkenntnisse zu gewinnen.
Justizvollzugsgesetze Schleswig-Holstein
Bürgerservice Schleswig-Holstein
Übersicht über die Justizvollzugseinrichtungen in Schleswig-Holstein
Forschungskooperationen
Wenn Sie planen, eine Forschungsförderung zu beantragen oder sich bereits in der Antragstellung eines Forschungsprojektes zum Justizvollzug befinden und nach Verbundpartnern oder assoziierten Praxispartnern suchen, berät der Kriminologische Dienst gerne Kooperationsmöglichkeiten des schleswig-holsteinischen Justizvollzuges mit Ihnen.