Der Vollzug ist auf die Auseinandersetzung der Gefangenen mit ihren Straftaten auszurichten. Der Vollzug wirkt von Beginn an auf die Eingliederung der Gefangenen in das Leben in Freiheit hin. Das Leben im Justizvollzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich anzugleichen. Die Persönlichkeit der Gefangenen ist zu achten. Ihre Selbständigkeit ist soweit wie möglich zu erhalten und zu fördern.
Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug bei den Ländern. Hiervon hat Schleswig-Holstein für den Strafvollzug, die Untersuchungshaft, die Jugendstrafe, den Jugendarrest und für die Sicherungsverwahrung Gebrauch gemacht.
Der Vollzug, insbesondere seine Aufgabenerfüllung und Gestaltung, die Umsetzung seiner Leitlinien sowie die Behandlungsprogramme und deren Wirkungen auf die Erreichung des Vollzugsziels, soll regelmäßig durch den Kriminologischen Dienst für den Justizvollzug des Landes Schleswig-Holstein, durch eine Hochschule oder durch eine andere Stelle wissenschaftlich begleitet und erforscht werden.
Abschluss des ressortübergreifenden Projekts „Übergangsmanagement – Rückfallvermeidung durch Koordination und Integration“ (PÜM)
Die Lenkungsgruppe des ressortübergreifenden Projekts „Übergangsmanagement – Rückfallvermeidung durch Koordination und Integration“ hat in ihrer Sitzung am 26.06.2020 den von den Projektarbeitsgruppen erstellten und von der Projektgruppe vorgeschlagenen, anliegenden Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen verabschiedet. Die weiterführende ressortübergreifende Zusammenarbeit zum Übergangsmanagement aus dem Justizvollzug in die Nachsorge findet im Rahmen des „Landesbeirats für Soziale Strafrechtspflege“ unter Einbeziehung aller relevanten Akteure statt.
Die Ergebnisse des ressortübergreifenden Projekts „Übergangsmanagement – Rückfallvermeidung durch Koordination und Integration“ sind für die Wiedereingliederung Straffälliger in die Gesellschaft in Schleswig-Holstein von sehr hoher Bedeutung und setzen auch bundesweit Maßstäbe.
Die digitale Fassung des Abschlussberichts sowie die Anlagen zum Bericht finden Sie hier:
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: