Im Rahmen der Hochschul- und Forschungsfinanzierung des Landes dient der Ideenfonds dem Ziel, die Einwerbung von Drittmitteln und Preisen zu unterstützen und darüber die Profil- und Schwerpunktbildung an den staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen voranzutreiben.
Aus dem Ideenfonds werden auf Basis von Ausschreibungen insbesondere Anschubfinanzierungen für Drittmittelprojekte oder für die Bewerbung auf Preise gewährt.
Aktuelle Ausschreibung: Ideenfonds "Lebenswissenschaften"
I. Förderungsziel
Der 5. Call des Ideenfonds adressiert das Schwerpunktthema "Lebenswissenschaften", das in Schleswig-Holstein in den Jahren 2022/2023 Teil einer Begutachtung durch den Wissenschaftsrat war.
Die Lebenswissenschaften umfassen in Schleswig-Holstein ein breites Spektrum biowissenschaftlicher, biotechnologischer, medizinischer sowie agrar- und ernährungswissenschaftlicher Disziplinen. Sie prägen das Profil vieler Hochschulen im Land maßgeblich und sind zugleich ein bedeutender Zukunftsmarkt mit hoher wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz. Die Landesregierung möchte mit dieser Ausschreibung die vorhandenen Stärken weiter ausbauen, die Vernetzung zwischen den Einrichtungen stärken und insbesondere bislang ungenutzte Potenziale in den Lebenswissenschaften sowie im Transfer erschließen.
Mit dem 5. Call des Ideenfonds sollen die Rahmenbedingungen für die Einwerbung von Drittmitteln in den Lebenswissenschaften weiter verbessert werden. Die Anschubfinanzierung dient dazu, innovative Forschungsideen zu entwickeln, neue Forschungsfelder zu etablieren und die Erfolgsaussichten in wettbewerblichen Drittmittelverfahren zu erhöhen. Die Ausschreibung richtet sich an alle Hochschulen des Landes.
II. Art und Höhe der Förderung
Es können Anschubfinanzierungen von bis zu 50.000 Euro je Projekt beantragt werden. Die Förderung erfolgt gemäß der beigefügten Richtlinie "Ideenfonds".
Förderfähig sind insbesondere:
- Personal-, Sach- und Investitionsausgaben zur Vorbereitung eines Drittmittelantrags,
- Maßnahmen zur Identifikation geeigneter Fördermittelgeber,
- Workshops, Tagungen oder Vernetzungsaktivitäten zur Vorbereitung von Drittmittelvorhaben,
- vergleichbare Vorhaben mit erkennbarem Bezug zum Schwerpunktthema Lebenswissenschaften.
Die beantragten Mittel können für Personal- und Sachkosten (z. B. Absenkung des Lehrdeputats, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, IT-Ausstattung) sowie Investitionen verwendet werden. Die Mittel sind bis Ende 2027 flexibel zu verausgaben. Das Land evaluiert den Ideenfonds regelmäßig und entscheidet auf dieser Basis über dessen Fortführung oder Änderungen.
III. Auswahlkriterien
Das Land orientiert sich bei der Auswahl der Vorhaben insbesondere an:
- wissenschaftlicher Exzellenz der Antrag stellenden,
- wissenschaftlicher Exzellenz und Innovationshöhe des beantragten Projekts,
- hinreichend konkreter Planung und Ausarbeitung des Drittmittelvorhabens,
- Plausibilität und Angemessenheit der beantragten Mittel,
- erkennbarem Bezug zu den Lebenswissenschaften gemäß DFG-Fachsystematik.
IV. Antragstellung
Anträge können bis zum 30. April 2026, 12:00 Uhr, über die Präsidien der Hochschulen beim Land Schleswig-Holstein, MBWFK, Referat III 60, eingereicht werden (forschung@bimi.landsh.de).
Bitte reichen Sie maximal 1,5 Seiten (zzgl. Lebensläufe) ein und gehen Sie auf folgende Punkte ein:
- Kurze Beschreibung des Vorhabens, das beim Drittmittelgeber beantragt werden soll
- Stand des Drittmittelvorhabens und der Vorarbeiten
- Zeitplan bis zur geplanten Antragstellung des Drittmittelvorhabens
- Kurze Beschreibung, wie die im 5. Call des Ideenfonds 2026 beantragten Mittel sowie die gegebenenfalls beantragte Flexibilisierung des Lehrdeputats eingesetzt werden sollen
- Lebensläufe der maßgeblich beteiligten Wissenschaftler
V. Auswahlverfahren
Das Land Schleswig-Holstein entscheidet ausschließlich auf Basis wissenschaftlicher Exzellenz der Antragstellerinnen und Antragssteller und der konkreten Planung und Ausarbeitung der Vorhaben. Es spielt auch die Plausibilität der beantragten Mittel eine wesentliche Rolle, ein Proporz zwischen den Hochschulen oder Hochschultypen jedoch nicht. Es behält sich vor, im Rahmen der Entscheidung weitere externe Expertise einzuholen und Gespräche mit den Antragstellerinnen und Antragstellern zu führen. Es wird die Beantragung eines Drittmittelvorhabens bei einem Drittmittelgeber erwartet.
Das Antragsformular sowie weitere Unterlagen finden Sie am Ende dieser Seite.
Vergangene Ausschreibungen
1. Call
Zeitpunkt: Frühjahr 2024
Fördergegenstand: themen- und förderlinienoffene Ausschreibung
2. Call
Zeitpunkt: Herbst 2024
Fördergegenstand: Sonderforschungsbereiche, Transregios und Graduiertenkollegs der DFG
3. Call
Zeitpunkt: Frühjahr 2025
Fördergegenstand: Projekte aus der Kultur- und Kreativwissenschaft
4. Call
Zeitpunkt: Herbst 2025
Fördergegenstand: Sonderforschungsbereiche, Transregios, Graduiertenkollegs und Forschungsgruppen der DFG