Diese Ausbildungen erfolgen im dualen System nach dem Berufsbildungsgesetz. Zuständig ist die jeweilige Heilberufekammer (Ärztekammer SH: MFA; Zahnärztekammer SH: ZMFA; Apothekerkammer SH: PKA.
Sonstige Gesundheitsberufe
Als sonstige Gesundheitsberufe können solche Berufe bezeichnet werden, deren inhaltliche Ausrichtung auf eine Tätigkeit im Gesundheitswesen abzielt, die jedoch nicht staatlich geregelt sind, das heißt es gibt keine staatliche Ausbildungsregelung.
Gesundheitshandwerke
Die Gesundheitshandwerke unterfallen der Handwerksordnung. Zu ihnen zählen die Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker und Zahntechniker.
Siehe auch die Beschreibung „Gesundheitsberufe – Allgemein
“ des Bundesministeriums für Gesundheit.