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Thema : Gesundheitsberufe

Gesundheitsdienstberufe

Als Gesundheitsdienstberufe bezeichnet werden die Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten (MFA/ZMFA, früher: Arzt- und Zahnarzthelfer/innen) und die Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA), ein kaufmännischer Beruf im Gesundheitswesen.

Letzte Aktualisierung: 30.01.2020

Diese Ausbildungen erfolgen im dualen System nach dem Berufsbildungsgesetz. Zuständig ist die jeweilige Heilberufekammer (Ärztekammer SH: MFA; Zahnärztekammer SH: ZMFA; Apothekerkammer SH: PKA.

Sonstige Gesundheitsberufe

Als sonstige Gesundheitsberufe können solche Berufe bezeichnet werden, deren inhaltliche Ausrichtung auf eine Tätigkeit im Gesundheitswesen abzielt, die jedoch nicht staatlich geregelt sind, das heißt es gibt keine staatliche Ausbildungsregelung.

Gesundheitshandwerke

Die Gesundheitshandwerke unterfallen der Handwerksordnung. Zu ihnen zählen die Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker und Zahntechniker.

Siehe auch die Beschreibung „Gesundheitsberufe – Allgemein “ des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

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