Öffentliche Bekanntgabe der maßgeblichen Nachweisdaten nach § 25 Abs. 1 Geologiedatengesetz (GeolDG) für die Feststellung der Inhaberlosigkeit von geologischen Daten, hier Daten zu Bohrungen
Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein vom 14.12.2023
Aktenzeichen: 5401/006
Gemäß § 25 Abs. 1 GeolDG kann die zuständige Behörde ein Aufgebotsverfahren einleiten, wenn sie den Inhaber geologischer Daten mit den ihr zu Gebote stehenden Mitteln nicht ermitteln kann. Hierzu gibt die zuständige Behörde die für die geologischen Fach- und Bewertungsdaten maßgeblichen Nachweisdaten im jeweils einschlägigen Verkündungsorgan und im Internet bekannt und fordert den Inhaber auf, sich bei ihr zu melden. Meldet sich innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung der Aufforderung der Inhaber nicht, erlässt die zuständige Behörde einen Ausschlussbescheid. Mit dem bestandskräftigen Ausschlussbescheid sind die Daten inhaberlos.
Das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU SH) ist gemäß Landesverordnung über die zuständige Behörde nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) vom 14.09.2020 zuständige Behörde nach § 37 Abs. 1 GeolDG (GVO-BL SH, Ausgabe Nr. 16 vom 24. September 2020).
Die maßgeblichen Nachweisdaten von Bohrungen, zu denen dem LfU SH geologische Daten ohne ermittelbaren Inhaber vorliegen, sind hier einsehbar:
a. Auflistung der maßgeblichen Nachweisdaten inhaberloser Bohrungen
b. Karte mit Lage inhaberloser Bohrungen
c. Shape mit Lage und maßgeblichen Nachweisdaten inhaberloser Bohrungen
Darüber hinaus können die Nachweisdaten vom 08.01.2024 bis zum 08.01.2025 nach Vereinbarung im Landesamt für Umwelt, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek zu den Geschäftszeiten eingesehen werden. Eine Anmeldung kann unter der Telefonnummer 04347 - 704 405 oder per E-Mail unter
archiv@lfu.landsh.de
erfolgen. Auf Anfrage können die Nachweisdaten gegen Erstattung der Auslagen in gedruckter Form ausgegeben werden.
Sollten Sie die Inhaberschaft eines oder mehrerer der genannten geologischen Daten beanspruchen, melden Sie sich innerhalb eines Jahres ab dem 08.01.2024 bei dem Landesamt für Umwelt, Abteilung 6 – Geologie und Boden, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek. Melden Sie sich nicht binnen dieses Zeitraums, wird das LfU SH einen Ausschlussbescheid erlassen, mit dessen Bestandskraft die Daten inhaberlos werden.
Anlagen zur Bekanntmachung nach GeolDG, Aktenzeichen 5401/006
Öffentliche Bekanntgabe der maßgeblichen Nachweisdaten nach § 25 Abs. 1 Geologiedatengesetz (GeolDG) für die Feststellung der Inhaberlosigkeit von geologischen Daten, hier Daten zu seismischen 2D-Profilen
Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein vom 14.12.2023
Aktenzeichen: 5401/007
Gemäß § 25 Abs. 1 GeolDG kann die zuständige Behörde ein Aufgebotsverfahren einleiten, wenn sie den Inhaber geologischer Daten mit den ihr zu Gebote stehenden Mitteln nicht ermitteln kann. Hierzu gibt die zuständige Behörde die für die geologischen Fach- und Bewertungsdaten maßgeblichen Nachweisdaten im jeweils einschlägigen Verkündungsorgan und im Internet bekannt und fordert den Inhaber auf, sich bei ihr zu melden. Meldet sich innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung der Aufforderung der Inhaber nicht, erlässt die zuständige Behörde einen Ausschlussbescheid. Mit dem bestandskräftigen Ausschlussbescheid sind die Daten inhaberlos.
Das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU SH) ist gemäß Landesverordnung über die zuständige Behörde nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) vom 14.09.2020 zuständige Behörde nach § 37 Abs. 1 GeolDG (GVO-BL SH, Ausgabe Nr. 16 vom 24. September 2020).
Die maßgeblichen Nachweisdaten von seismischen 2D-Profilen, zu denen dem LfU SH geologische Daten ohne ermittelbaren Inhaber vorliegen, sind hier einsehbar:
a. Auflistung der maßgeblichen Nachweisdaten inhaberloser seismischer 2D-Profile
b. Karte mit Lage inhaberloser seismischer 2D-Profile
c. Shape mit Lage und maßgeblichen Nachweisdaten inhaberloser seismischer 2D-Profile
Darüber hinaus können die Nachweisdaten vom 08.01.2024 bis zum 08.01.2025 nach Vereinbarung im Landesamt für Umwelt, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek zu den Geschäftszeiten eingesehen werden. Eine Anmeldung kann unter der Telefonnummer 04347 - 704 405 oder per E-Mail unter
archiv@lfu.landsh.de
erfolgen. Auf Anfrage können die Nachweisdaten gegen Erstattung der Auslagen in gedruckter Form ausgegeben werden
Sollten Sie die Inhaberschaft eines oder mehrerer der genannten geologischen Daten beanspruchen, melden Sie sich innerhalb eines Jahres ab dem 08.01.2024 bei dem Landesamt für Umwelt, Abteilung 6 – Geologie und Boden, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek. Melden Sie sich nicht binnen dieses Zeitraums, wird das LfU SH einen Ausschlussbescheid erlassen, mit dessen Bestandskraft die Daten inhaberlos werden.
Anlagen zur Bekanntmachung nach GeolDG, Aktenzeichen 5401/007
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