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Landesamt für Umwelt : Thema: Ministerien & Behörden

Amtliche Bekanntmachungen nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG)

Letzte Aktualisierung: 14.04.2025

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein vom 14.04.2025; Aktenzeichen: 5401/008 

Entscheidung des Landesamtes für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU) über die Festsetzung der Kategorien von nichtstaatlichen Daten aus geologischen Untersuchungen nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG), hier: Daten aus seismischen 2D-Surveys; Aktenzeichen: 5401/008

  1. Aufgrund des § 29 Abs. 5 des Geologiedatengesetzes (GeolDG) vom 19.06.2020 (BGBL. I., S. 1387) wird die Kategorisierung von Daten aus seismischen 2D-Surveys, die vor dem 30.06.2020 nach dem ehemaligen Lagerstättengesetz oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften an das LfU bzw. die Vorgängerbehörden übermittelt oder übergeben worden sind, festgesetzt.

    Die Auflistung der betreffenden seismischen Profile mit ergänzenden Angaben zur Identifizierung befindet sich in Anlage 1 „Auflistung der seismischen Profile“. Die Lage der betreffenden seismischen Profile, wird in der Anlage 2 „Karte mit Lage seismischer Profile aus 2D-Surveys“ dargestellt. Eine Bereitstellung dieser Informationen im Shape-Format befindet sich in der Anlage 3 „Shape mit Lage seismischer Profile aus 2D-Surveys“. Diese Anlagen sind Bestandteil des Verwaltungsaktes.

    Die Daten, die dem LfU zu den jeweiligen seismischen 2D-Profilen vorliegen, werden gemäß GeolDG als Nachweisdaten, Fachdaten und Bewertungsdaten kategorisiert. Das Ergebnis der Kategorisierung ist in der Anlage 4 „Datenkategorisierung und Begründung“ dargestellt. Diese Anlage ist Bestandteil des Verwaltungsaktes.

  2. Diese Festsetzung gilt am Tage nach der Veröffentlichung im Internet als bekanntgegeben.

Begründung

Daten aus seismischen 2D-Surveys resultieren aus geophysikalischen Messungen und sind damit nach § 3 Abs. 2 GeolDG Teil einer geologischen Untersuchung. Die Kategorisierung der seismischen Daten erfolgt auf Grundlage des GeolDG. Nach § 29 Abs. 5 GeolDG hat die zuständige Behörde die Datenkategorie der Daten festzusetzen, die vor dem 30. Juni 2020 auf Grund des Lagerstätten­gesetzes oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften an die zuständige Behörde übermittelt und übergeben worden sind.

Das LfU ist gemäß Landesverordnung über die zuständige Behörde nach dem Geologiedatengesetz vom 14.09.2020 zuständige Behörde nach § 37 Abs. 1 GeolDG (GVO-BL SH, Ausgabe Nr. 16 vom 24. September 2020).

Das GeolDG ordnet die geologischen Daten, die in geologischen Untersuchungen gewonnen werden, in drei Kategorien ein. Hierbei wird zwischen Nachweisdaten nach §§ 3 und 8 GeolDG, Fachdaten nach §§ 3 und 9 GeolDG und Bewertungsdaten nach §§ 3 und 10 GeolDG unterschieden.

Die Begründungen hinsichtlich der Entscheidung des LfU über die Festsetzung der Kategorien von nichtstaatlichen Daten aus geologischen Untersuchungen, hier Daten aus seismischen 2D-Surveys, nach dem GeolDG sind der „Anlage Datenkategorisierung“ zu entnehmen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek) einzulegen.

Anlagen zur Bekanntmachung nach GeolDG, Aktenzeichen 5401/008

Anlage 1: Anlage 1: Auflistung der seismischen Profile

Anlage 2: Anlage 2: Karte mit Lage seismischer Profile aus 2D-Surveys

Anlage 3: Anlage 3: Shape mit Lage seismischer Profile aus 2D-Surveys

Anlage 4: Anlage 4: Datenkategorisierung und Begründung

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