I. Verantwortlicher gemäß Artikel 4 Nummer 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel.
II. Der Datenschutzbeauftragte gemäß Artikel 37 DSGVO ist der Datenschutzbeauftragte des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, erreichbar unter:
E-Mail:
DatenschutzbeauftragterMinisterium@bimi.landsh.de
Telefon 0431 988-2452
III. Ihre personenbezogenen Daten werden für die Bewertung der von Ihnen vorgelegten Bildungsnachweise mit dem Ziel der Erteilung eines Anerkennungs-, Gleichwertigkeits- oder Ranggleichheitsbescheides verarbeitet.
Eine Anerkennung des vorgelegten Bildungsnachweises ist nur möglich, wenn die erforderlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
IV. Folgende Daten werden verarbeitet:
- Angaben zur Person (z. B. Vor- und Nachnamen, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Ausweispapier zur Person, Lichtbild auf Ausweispapier und/oder Bildungsnachweis)
- Bildungs- und sonstige Leistungsdaten (z. B. Schulabschlüsse, Universitätsabschlüsse, Berufsabschlüsse, Noten)
Ohne Angabe dieser Daten ist die Anerkennungsstelle nicht in der Lage, Ihren Antrag zu bearbeiten. Die begehrte Anerkennung des Bildungsnachweises ist dann nicht möglich. Auch eine bestimmte Beratungsleistung kann nur bei Vorliegen der hierfür erforderlichen Daten erfolgen.
- gegebenenfalls für eine Gebührenbefreiung: Daten über den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
V. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind:
- Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist § 3 Absatz 1 Landesdatenschutz Schleswig-Holstein (LDSG).
- Weitere Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind insbesondere: §§ 3 Absatz 2, 4, 8, 9, 12 und 13 LDSG.
- Die Vorschriften des LDSG gründen auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) DSGVO.
- Weitere Rechtsgrundlage für das Bewertungsverfahren bzw. für eine Beratungsleistung sind:
§ 140 Absatz 3 Schulgesetz Schleswig-Holstein,
Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz Schleswig-Holstein, Landesverordnung zur Gleichstellung von ausländischen Lehramtsqualifikationen des Landes Schleswig-Holstein.
VI. Die Daten zur Person und die Bildungs- bzw. sonstigen Leistungsdaten werden, soweit es für die mit der Antragstellung begehrte Bewertung erforderlich ist, an folgende Stellen weitergegeben:
- zuständige Schulaufsicht innerhalb des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
- zuständige Schulaufsicht innerhalb des Schleswig-Holsteinisches Instituts für Berufliche Bildung (SHIBB)
- Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz
- zuständige Anerkennungsstelle in einem anderen Bundesland
- von der Anerkennungsstelle beauftragte externe Gutachter oder externe Übersetzer
Im Bereich der beruflichen Anerkennung erfolgt überdies eine Datenübermittlung zu statistischen Zwecken an das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (§ 17 Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz Schleswig-Holstein).
VII. Ferner kann gegebenenfalls eine Weitergabe der Daten zur Person sowie zu den Bildungs- und sonstigen Leistungsdaten an eine sachlich zuständige Stelle in demjenigen Drittland erfolgen, in welchem der zur Bewertung vorgelegte Bildungsnachweis erworben worden ist.
VIII. Für die Löschung der personenbezogenen Daten gilt:
Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten am Ende desjenigen Kalenderjahres gelöscht, in dem das Verfahren 5 Jahre abgeschlossen worden ist.
Daten zum Namen, zur Anschrift sowie zur Höhe der für das Verfahren zu entrichtenden Verwaltungsgebühren werden am Ende desjenigen Kalenderjahres gelöscht, in dem das Verfahren 10 Jahre abgeschlossen worden ist.
Daten zum Namen, Geburtsdatum, Herkunftsland des Bildungsnachweises, Eingangsdatum des Antrages sowie Datum und Ergebnis des Bescheides werden am Ende desjenigen Kalenderjahres gelöscht, in dem das Verfahren 40 Jahre abgeschlossen worden ist.
IX. Zu der Verarbeitung der personenbezogenen Daten besteht bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen jeweils das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung gemäß Artikel 15 bis 18 DSGVO sowie auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO. Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird hier geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
X. Es besteht das Recht auf Beschwerde an die folgende Beschwerdestelle:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz (LfD), Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Holstenstraße 98
24103 Kiel
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
Telefon: 0431/988-1200
Die Landesbeauftragte für Datenschutz bietet auch verschlüsselte E-Mail-Kommunikation an (https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1008-.html