Elternvertretungen - Wahlrecht
Die Landesverordnung über die Wahl der Elternbeiräte an öffentlichen Schulen regelt die Wahlen für Klasseneltern-, Schuleltern-, Kreiseltern- und Landeselternbeiräte.
Sie schreibt grundsätzlich fest, dass bei Wahlen und Abstimmungen in Elternversammlungen jeder Elternteil jeweils eine Stimme pro Kind hat. Ist jedoch nur ein Elternteil vorhanden oder in Elternversammlungen anwesend, hat dieser zwei Stimmen pro Kind (§ 69 Abs. 3 SchulG). Daraus folgt, dass bei Elternversammlungen die Anzahl der Wahlberechtigten ermittelt und festgestellt werden muss, wie viele Stimmen auf die einzelnen Wahlberechtigten entfallen. Die Klassenelternbeiräte wählen aus ihrer Mitte ein Mitglied für den Schulelternbeirat (§ 72 Abs. 1 SchulG).
Landeselternbeiräte
Aufgabe der Landeselternbeiräte ist es, das Bildungsministerium in wichtigen allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Schulwesens, bei denen die Belange der Eltern berührt werden, zu beraten. Insbesondere an der Änderung von Stundentafeln sowie bei Vorschriften über die Zulassung von Lehr- und Lernmitteln ist der Landeselternbeirat beteiligt.
In Schleswig-Holstein gibt es vier Landeselternbeiräte (LEB). Jeder Kreiselternbeirat der allgemein bildenden Schularten wählt aus seiner Mitte ein Mitglied in den entsprechenden Landeselternbeirat. In den Landeselternbeirat der Beruflichen Schulen dagegen entsendet jeder Schulelternbeirat der betreffenden Schule ein Mitglied.
Schulart | Name / Kontakt |
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Grundschulen und
Förderzentren |
N.N.
E-Mail: vorstand@gs-foez.leb-sh.de
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Gymnasien | Claudia Pick (stellvertretende Vorsitzende)
Stover 4
24220 Flintbek
Mobil 0160 2126840
E-Mail: vorstand@gym.leb-sh.de
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Gemeinschafts-
schulen | Marion Khabiri
Eduard-Schlichting-Straße 25
24539 Neumünster
Mobil 01590 1354871
E-Mail: vorstand@gems.leb-sh.de |
Berufsbildende Schulen | Inka Okafor
Innsbrucker Allee 1
24147 Kiel
Mobil 0157 74464900
E-Mail: vorstand@bbs.leb-sh.de |
Eltern auf Fachkonferenzen
Eltern sollen sich aktiv in die Schul- und Unterrichtsgestaltung einbringen - so will es das schleswig-holsteinische Schulgesetz. In einer Broschüre des IQSH geben Eltern, Schulleitungen und das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) Tipps für eine erfolgreiche Gremienarbeit in der Schule.
Elternversammlungen
Wie gestalte ich eine Elternversammlung? Welche Fristen sind bei der Einladung zu beachten und welche Aufgaben hat eigentlich der Klassenelternbeirat? Antworten auf diese Fragen gibt eine Broschüre des IQSH .
Ansprechperson im Bildungsministerium
Elternarbeit in der Schule