Die Europäische Kommission erhebt jährlich die relevanten Daten aus den Vergabebekanntmachungen in Tenders Electronic Daily (TED) und stellt sie den EU-Ländern zur Verfügung. Die vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) beauftragte NOW GmbH filtert die Daten entsprechend des SaubFahrzeugBeschG und stellt sie den Bundesländern zum Abgleich zur Verfügung.
In Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus für das Monitoring zuständig. Hier werden Daten aus eigenen Recherchen im TED mit den von der NOW GmbH zur Verfügung gestellten Daten abgeglichen und ggf. eine korrigierte Meldung an die NOW GmbH zurückgegeben.
Durch die Einführung der eForms verbessert sich zunehmend die Qualität der in den Vergabebekanntmachungen enthaltenen Informationen, so dass nur noch in Ausnahmefällen (z.B. bei Rahmenverträgen) eine Abfrage von Fahrzeugzahlen/-daten bei den Vergabestellen durch die Koordinierungsstelle für das SaubFahrzeugBeschG erfolgen muss.
Das Bundesministerium für Verkehr legt der Europäischen Kommission Berichte über die Umsetzung der EU-Richtlinie vor. Die erste Berichterstattung muss bis 18. April 2026 und danach im Abstand von drei Jahren erfolgen.
Stand und Ausblick
Der 1. Referenzzeitraum endete am 31. Dezember 2025. Die Koordinierungsstelle für das SaubFahrzeugBeschG hat die Daten für den Zeitraum vom 2. August 2021 bis zum 31. Dezember 2025 überprüft und die Korrekturen an die NOW GmbH gemeldet. In Kürze werden hier die Ergebnisse für Schleswig-Holstein präsentiert.