Die Ombudsperson vermittelt als unabhängige Vermittlerin oder als unabhängiger Vermittler zwischen den Interessen des Denkmalschutzes und der Wirtschaft. Sie ist Ansprechperson und Mediatorin oder Mediator bei Fragen und unterschiedlichen Interessen. In schwierigen Fällen bringt sie die notwendigen Gesprächspartner zusammen. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht die wirtschaftliche Nutzung von Denkmalen.
Viele Fragen können bereits in einer vertraulichen Atmosphäre vorab geklärt und somit mögliche Missverständnisse vermieden werden.
Denkmalschutzgesetz
Das Denkmalschutzgesetz dient dazu, das kulturelle Erbe des Landes zu bewahren und zu nutzen sowie Behörden und Eigentümerinnen und Eigentümern eine gute Zusammenarbeit zu ermöglichen. Im Zuge dessen wurde der ehrenamtliche Ombudsmann Denkmalschutz eingesetzt.