Ziel des Landes Schleswig-Holstein ist es, "die Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt zu erhalten". Dazu muss man nicht nur "ihre Lebensräume und sonstigen Lebensbedingungen schützen und soweit wie möglich wiederherstellen" (§ 1 Abs. 3 Nr. 9 LNatSchG). Es ist auch wichtig, für sie zu werben, Verständnis zu schaffen und altes Wissen zurückzubringen.
Alles, was das Wissen über Wildpflanzen, deren Lebensraumansprüche und deren Nutzen für Mensch und Tier befördert, nutzt dem Erhalt der Pflanzen und somit dem Pflanzenartenschutz.
Einzelprojekte
Mit Einzelprojekten im Pflanzenartenschutz möchte das Landesamt für Umwelt (LfU) auf die Einzigartigkeit von Pflanzen aufmerksam machen – zum Beispiel mit der sogenannten Saatgrußkarte. Seit 2006 bringen wir einmal im Jahr zusammen mit der Stiftung Naturschutz SH einen neuen Flyer heraus über eine bedrohte Pflanze und erklären, wie man sie kultiviert. Dem Flyer ist ein Saattütchen angehängt. Ziel ist es, über die Verbreitung von Wildpflanzen in die heimischen Gärten Verständnis für die Ökologie der heimischen Wildpflanzen zu schaffen und "Trittsteine" für die Wiederausbreitung in der Landschaft zu schaffen.
Sonderveröffentlichungen
Mit Sonderveröffentlichungen wie der zur "Berücksichtigung von Spontanvegetation bei der Anlage und Pflege artenreicher Grünflächen an Straßen, Wegen und Plätzen" möchten wir dazu aufrufen, hinzuschauen, was natürlicherweise an Pionierstandorten wächst und was der Standort selber hergibt. Oft stellt eine natürliche Entwicklung bei geeigneter Flächenpflege und ggf. Einsaat einzelner Arten gegenüber der Ansaat einer kurzfristig schönen Blumenwiese, die oft mit einem Flächenumbruch einhergeht, aus ökologischer Sicht die sinnvollere Maßnahme dar. Erhalt und Förderung sollten wo immer möglich Vorrang haben. Nur dort wo eine schnelle Begrünung zwingend erforderlich ist oder das natürliche Potential nicht ausreicht sollte mit einer Ansaat aus gebietseigenen Herkünften nachgeholfen werden.
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