Der Bau und Betrieb von Becken zur Reinigung und Rückhaltung von Regenwasser dient grundsätzlich dem Schutz der Gewässer und somit unmittelbar dem allgemeinen Schutz der Natur sowie von Habitaten. Regenbecken sorgen als technische Anlagen für einen Abflussausgleich (hydraulische Entlastung) sowie für die Minderung von stofflichen Belastungen und bereichern den Naturhaushalt bzw. verbessern das lokale Klima durch offene Wasserflächen. Bei der naturnahen Ausführung von Regenbecken können darüber hinaus auch biotopähnliche Habitate entstehen.
Nur durch den ordnungsgemäßen Betrieb (Unterhaltung) dieser Anlagen können diese Ökosystemleistungen gesichert werden. Durch eine gute Abstimmung aller Beteiligten kann sowohl ein ordnungsgemäßer Betrieb als auch eine angemessene biotop- und artenschutzgerechte Unterhaltung der Anlagen gewährleistet werden. Für den Betrieb von Regenbecken an außerörtlichen Straßen wurde in Zusammenarbeit mit der Autobahn GmbH, dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, einigen Unteren Wasserbehörden und dem Landesamt für Umwelt SH ein Leitfaden erarbeitet. Dieser soll allen Akteuren (Straßenbau, Gewässer- und Naturschutz) eine Orientierung zur gemeinsamen Begleitung von erforderlichen Unterhaltungs-, Entschlammungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen von Regenbecken geben.Der Leitfaden ist nicht als technische Regel, sondern als Hilfestellung zu verstehen und anzuwenden. Er ersetzt den Info-Brief „Betrieb von Regenrückhaltebecken / Regenklärbecken im ländlichem Raum und die Entsorgung der Schlämme vom Mai 2012.
Dieser Leitfaden ist auch für den den Betrieb kommunaler Regenbecken geeignet. Da es teilweise geringe abweichende Anforderungen im kommunalem Bereich gibt, wie z.B. dass kommunale Regenbecken der Selbstüberwachungsverordnung (SüVO) unterliegen, ist eine Ergänzung für die Kommunen zum Leitfaden geplant. Diese wird dann ebenfalls hier veröffentlicht.
Regenbecken im Straßenbau; Betrieb von Anlagen zur Rückhaltung und Reinigung von Niederschlagswasser (PDF, 673KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Betriebsbuch für die Selbstüberwachung von Regenbecken gemäß SüVO 2024
Der Betrieb von Regenbecken unterliegt der SüVO. Ein Musterbetriebsbuch für öffentliche Regenwasserbehandlungs- und rückhalteanlagen finden Sie hier.
Technische Bestimmungen zum Bau und Betrieb von Anlagen zur Regenwasserbehandlung bei Trennkanalisation
Übergangsbestimmungen nach Außerkrafttreten
Leistungsfähigkeit von Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung im Trennsystem in Schleswig-Holstein (MaReT-SH)
Das Forschungsvorhaben MaReT-SH (Leistungsfähigkeit von Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung im Trennsystem in Schleswig-Holstein) wurde von der Technischen Hochschule Lübeck in Kooperation mit der Limbach Analytics GmbH im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Schleswig-Holstein durchgeführt. Ziel war die Untersuchung der Stoffrückhaltefähigkeit von Regenklärbecken mit Dauerstau (RKBmD), die in Schleswig-Holstein weit verbreitet sind, jedoch in der bundesweiten Regelung DWA-A 102 nicht empfohlen werden. Ergänzend wurde ein Mulden-Rigolen-System als dezentrale Maßnahme untersucht.
Die Ergebnisse zeigen, dass RKBmD einen erheblichen Rückhalt fein suspendierter Stoffe und daran gebundener Schadstoffe leisten können. Die Wirkungsgrade für AFS 63 (Abfiltrierbare Stoffe mit Korndurchmesser zwischen 0,45 µm und 63 µm) lagen zwischen 30 und 80 %, abhängig von der hydraulischen Belastung und dem spezifischen Dauerstauvolumen.
Eine Zusammenfassung kann unter dem Punkt „Forschung“ auf folgender Seite abgerufen werden:
Forschung | Technische Hochschule Lübeck
Der gesamte Abschlussbericht kann hier heruntergeladen werden:
Abschlussbericht MaReT-SH