Unter industriellem und gewerblichem Abwasser werden alle Abwässer verstanden, die bei Produktions- und Verarbeitungsprozessen in der Industrie und im Gewerbe anfallen. Dazu gehören auch kommunalähnliche Abwässer, die biologisch gereinigt werden und Kühlwässer aus Kraftwerken sowie Spülwässer aus der Wasseraufbereitung.
Diese Abwässer können giftige, langlebige, anreicherbare, krebserzeugende, fruchtschädigende oder erbgutverändernde Inhaltsstoffe enthalten, die als „gefährliche Stoffe“ bezeichnet werden und die technisch unter vertretbarem Aufwand nur dort entfernt werden können, wo sie anfallen.
In Schleswig-Holstein erzeugen ca. 250 erlaubnispflichtige Direkteinleitungen (ohne Kühlwasser) rund 20 Mio. m³ Abwasser im Jahr. Die größten Mengen an Schmutzwasser kommen aus der chemischen Industrie, der Milchverarbeitung und aus dem Bereich der Papierherstellung.
Zum Schutz der Umwelt vor Schadstoffemissionen aus Industrieanlagen existiert auf europäischer Ebene die IE-Richtlinie. Welche Industrieanlagen unter den Geltungsbereich der IE-Richtlinie fallen, regelt die 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. In Schleswig-Holstein gibt es 50 gewerbliche und industrielle Direkteinleitungen, die alle ein bis drei Jahre einer Umweltinspektion unterzogen werden.